Hallo,
An dieser Stelle wird bei solchen Fragen gerne auf http://www.ratgeber-e-lancer.de/ verwiesen, aber der Ratgeber ist gerade vom Netz genommen worden.
Man kann ruhig mal auf diesen Link klicken, damit man auch weiß, warum der Ratgeber vom Netz genommen wurde. Leider ist auch das ehemals gut besuchte Forum nicht mehr erreichbar. Man kann nur hoffen, dass sich die Kontrahenten doch noch einigen und der Ratgeber für E-Lancer wieder ins Netz darf. Unter dem Link gibt es auch einige weitere Hinweise, unter anderen auf eine telefonische Hotline.
Aber man kennt sich im Internet nicht gut aus, wenn man web.archive.org nicht kennt. Also nimmt man einfach die archivierte Kopie aus dem Jahre 2001: http://web.archive.org/web/20011024193518/http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html.
Danke Sven für diesen Link! Leider wird der archivierte Ratgeber nicht aktualisiert. Aber für die gestellte Frage findet man auch in dieser archivierten Fassung eine Antwort.
Tipp: Erst mal beim Finanzamt nachfragen, ob die Tätigkeit als Webdesignerin als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird.
Wenn nein, dann muss eben eine Gewerbeanmeldung erfolgen.
Freundliche Grüsse
erika
Hauptsache dem Hund geht's gut