Moni: Freiberufler oder Gewerbe als Webdesigner

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken mich "selbständig" als Webdesignerin zu machen.
Nun ergeben sich aber einige Fragen:

1. Ist der Titel "WEBDESIGNER" ein geschützer oder darf sich jeder so nennen der Webseiten gestaltet und ins Netz bringt?

2. Ist es besser freiberuflich zu arbeiten ( geht das überhaupt ) oder sollte ich ein Gewerbe anmelden? ( ich habe es nicht gelernt, habe mir alles selbst beigebracht und werde keine Mitarbeiter beschäftigen).

Kann mir jemand meine Fragen beantworten?

  1. Sup!

    1. Ist der Titel "WEBDESIGNER" ein geschützer oder darf sich jeder so nennen der Webseiten gestaltet und ins Netz bringt?

    Denke ja.

    1. Ist es besser freiberuflich zu arbeiten ( geht das überhaupt ) oder sollte ich ein Gewerbe anmelden? ( ich habe es nicht gelernt, habe mir alles selbst beigebracht und werde keine Mitarbeiter beschäftigen).

    Ich denke, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, bist Du selbständig, und gleichzeitig Freiberufler.

    Gruesse,

    Bio

    --
    Ich bin ein Mobber - mein Posting tut mir leid! EHRLICH!!!
    1. Moin!

      1. Ist es besser freiberuflich zu arbeiten ( geht das überhaupt ) oder sollte ich ein Gewerbe anmelden? ( ich habe es nicht gelernt, habe mir alles selbst beigebracht und werde keine Mitarbeiter beschäftigen).

      Ich denke, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, bist Du selbständig, und gleichzeitig Freiberufler.

      Falsch gedacht. Zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist ein großer Unterschied. Auch bei der Besteuerung. Über sowas sollte man sich vorher informieren, sonst wird es hinterher unnötig teuer.

      An dieser Stelle wird bei solchen Fragen gerne auf http://www.ratgeber-e-lancer.de/ verwiesen, aber der Ratgeber ist gerade vom Netz genommen worden.

      Aber man kennt sich im Internet nicht gut aus, wenn man web.archive.org nicht kennt. Also nimmt man einfach die archivierte Kopie aus dem Jahre 2001: http://web.archive.org/web/20011024193518/http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html. Ist etwas lahm (keine Ahnung, wo die die Daten gerade ausgraben), aber funktioniert. Interessant ist gleich der zweite Punkt: "2.1.1 Gewerbe oder freier Beruf" sollte helfen.

      - Sven Rautenberg

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      "Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)
      1. Hallo,

        An dieser Stelle wird bei solchen Fragen gerne auf http://www.ratgeber-e-lancer.de/ verwiesen, aber der Ratgeber ist gerade vom Netz genommen worden.

        Man kann ruhig mal auf diesen Link klicken, damit man auch weiß, warum der Ratgeber vom Netz genommen wurde. Leider ist auch das ehemals gut besuchte Forum nicht mehr erreichbar. Man kann nur hoffen, dass sich die Kontrahenten doch noch einigen und der Ratgeber für E-Lancer wieder ins Netz darf. Unter dem Link gibt es auch einige weitere Hinweise, unter anderen auf eine telefonische Hotline.

        Aber man kennt sich im Internet nicht gut aus, wenn man web.archive.org nicht kennt. Also nimmt man einfach die archivierte Kopie aus dem Jahre 2001: http://web.archive.org/web/20011024193518/http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html.

        Danke Sven für diesen Link! Leider wird der archivierte Ratgeber  nicht aktualisiert. Aber für die gestellte Frage findet man auch in dieser archivierten Fassung eine Antwort.

        Tipp: Erst mal beim Finanzamt nachfragen, ob die Tätigkeit als Webdesignerin als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird.
        Wenn nein, dann muss eben eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

        Freundliche Grüsse
        erika

        --
        Hauptsache dem Hund geht's gut
        1. Hallo erika, hallo Sven, hallo Rest!

          Aber man kennt sich im Internet nicht gut aus, wenn man web.archive.org [...]
          [...]Leider wird der archivierte Ratgeber  nicht aktualisiert.

          Also, ich will mal nichts sagen, aber entweder bin ich komisch, oder ihr ;)
          http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html?aktuell.html funktioniert bei mir problemlos, und da steht, daß im Febraur 2002 die Zip-Datei erneuert wurde, also denke ich ist der Ratgeber dort auf dem stand von Februar 2002, also neuer wie der archivierte.

          Ich versteh das nun echt nicht. Der Ratgeber ist doch auch ohne archive.org erreichbar, warum dann der Umweg? ;)
          (auch mein Freund Google gibt mir Recht, daß es keinen Grund für den Umweg gibt: http://www.google.de/search?q=Ratgeber+E-Lancer&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&btnG=Google-Suche&meta=)

          Naja, egal, wir haben jetzt ja alle den Ratgeber gefunden! :)

          MfG
          Götz

  2. Hallo,

    1. Ist der Titel "WEBDESIGNER" ein geschützer oder darf sich jeder so nennen der Webseiten gestaltet und ins Netz bringt?

    Es darf sich sogar jeder so nennen, der eigentlich Blumenhändler ist und nebenbei jeden 2. Tag in der Woche freiwillig Schülerlotse an der Grundschule im Dorf macht. "Designer", "Webdesigner", "Modedesigner", "Whatever-Designer"... darf man sich nennen, auch wenn man sowas gar nicht ausübt.

    Zu deiner 2. Frage kann ich dir nichts sagen.

    Gruß,
    _Dirk

  3. Hallo,

    die Arbeit als "Webdesigner" ist in den meisten Fällen gewerbepflichtig. Ich würde mich da auf keine Experimente einlassen.

    1. Ist der Titel "WEBDESIGNER" ein geschützer oder darf sich jeder so nennen der Webseiten gestaltet und ins Netz bringt?

    Ich würde mir einen besseren ausdenken. Der klingt nach "noch so eine, die nix gelernt hat..."

    Kommunikationsimplementeuse, ach nee, das geht auch nicht, oder  Visualisierungsfachfrau, auch nicht? Na gut, dann eben
    Entrepreneur d'Intermediation. Es gab mal Zeiten, da war Französich chic und Englisch Gossensprache. Ist leider der männliche Titel, der weiblich klingt auch nicht.

    Scherz beiseite. Verkneif es Dir, es sei denn, du bist künstlerisch begabt.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
  4. Hallo Moni,

    1. Ist es besser freiberuflich zu arbeiten ( geht das überhaupt ) oder sollte ich ein Gewerbe anmelden? ( ich habe es nicht gelernt, habe mir alles selbst beigebracht und werde keine Mitarbeiter beschäftigen).

    Als Designerin (Webdesignerin) ist man in der Regel gewerblich (§ 15 Einkommensteuergesetz) tätig.
    Zur Gewerblichlichkeit kommt es, wenn man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt (§ 15 Abs.2 ? EStG), mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Schlimm wird die Sache, wenn man Verluste angehäuft hat, die niemals zu einem Totalgewinn (von den Anfängen der Tätigkeit bis zu deren Ende) führen. Dann kann dir das Finanzamt die Versagung der gewerblichen Tätigkeit verneinen, trotz Gewerbeschein. Die ganze Sache läuft dann unter Liebhaberei (Hobby) und ist nicht steuerbar und steuerpflichtig. Das hieße, du trägst alle anfallenden Kosten allein.

    Selbständige (§18 Einkommensteuergesetz) unterscheiden sich von den Gewerbetreibenden grundsätzlich durch die höhere Ausbildungstiefe (Studium etc.). Die Arbeiten werden vom Selbständigen in der Regel selbst erledigt. Das heißt, es handelt sich um einen überschaubaren Kreis von Angestellten, bei denen der Selbständige im noch den "Hut aufhat", sprich, alle Arbeiten kontrollieren kann.

    Viele Grüße

    André