Hallo Thomas,
nach deutschem Recht wäre diese Entscheidung bereits Verfassungswidrig.
Das W3C verwaltet inziwschen einen Standard, der ein "knappes Gut" beschreibt, nämlich die einzig gültige Möglichkeit, den weltweiten Standard für HTML festzulegen. Da dürfen sie keine Beschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen...
Wie meinst Du das jetzt?
Christian
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Ich bitte darum, dass ein Themenbereich (BARRIEREFREIHEIT) eingerichtet wird.
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