Thoralf Knuth: Deeplinks vom BGH erlaubt!

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Hallo Uwe,

  • Webmaster der fremden Seite bietet einen Menuepunkt "Tips & Tricks" an. Ueber diesen Menuepunkt wird eine Seite aufgerufen, auf der Deep Links zu saemtlichen Seiten (der oben erwaehnten dritten Ebene auf meiner Web Site) aufgelistet sind.

Und dann ist aber dieses hier der juristisch relevante Teil. Und das juristische unzulässige ist auch, was Deinen Bauch stört: Dass er behauptet, es wären seine Tipps & Tricks. ;)

Ich frage mich, ob ich eine derartige Vorgehensweise (trotz Werbeeffekt und Google Linkrelevanz) tatsaechlich als wuenschenwert erachten soll, so wie du das tust. Solange wir ueber zehn/ zwanzig Deep Links auf meine Seite reden, interessiert es mich nicht die Bohne und ich befuerworte sogar eine Vernetzung. Reden wir allerdings ueber eine derartige Menge von Pages wie ich sie geschildert habe, dann lehne ich das Prinzip der Deep Links rundheraus ab. Meine Meinung ...

Womit wir bei dieser Grössenordnung durchaus bereits von einer unzulässigen Übernahme eines Datenbankwerks sind und doch wieder im Urheberrecht. ;)

Gruss, Thoralf

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Sic Luceat Lux!