Johannes Zeller: Deeplinks vom BGH erlaubt!

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Guten Morgen Uwe

Ob das ein richtiges Urteil gewesen ist, kommt m.E. auf die Betrachtungsweise an. Es gibt zum Beispiel Webmaster, die ihren leeren Server ausschliesslich mit Inhalten (= Deep Links) fremder Web Sites fuellen, diese dann mehr oder weniger offen als eigenen ausgeben und gegen Geld veraeussern.

IIRC könnte man das dann evtl. als Zueigenmachen fremder Inhalte verstehen.

Ob mich das als Eigentuemer der Original-Site, von der die Inhalte stammen, "begeistert", wage ich zu bezweifeln. Bei Inhalten, auf denen ein Copyright liegt, mag das Problem noch zu loesen sein, aber was ist zum Beispiel mit Web Sites die muehsam einen Fundus von (Public Domain) Programmiertips aufbauen und dafuer Monate oder Jahre an Arbeit investieren?

Es hängt immer von der Art ab, wie du Inhalte veröffentlichst. Wenn du nicht explizit erlaubst, dass jemand sich deine Inhalte nehmen und als seine ausgeben darf, macht er sich strafbar, wenn er es doch tut. Inwieweit die von die oben beschrieben Praxis als so etwas anzusehen ist, muss von den zuständigen Gerichten geklärt werden.

Nur um hinterher festzustellen, dass sich einer der oben beschriebenen Aasgeier die Inhalte schnappt und auf deine Kosten Profite macht (z.B. durch Plazierung von Bannern auf seiner Seite etc.). Nebenbei gesagt: Genau das ist mir vor einiger Zeit passiert, aber Gott sei Dank ist die Rechtsprechung in den USA etwas anders gelagert als in Deutschland...

Was ist denn für diesen Fall der entscheidende Unterschied zwischen US-Amerikanischem und deutschem Recht.

Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich bin fuer freien Informationsfluss im Web und sehe durchaus die Gefahren, die in einem Verbot des Deep Linking liegen.

Full ACK!

Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird.

Das ist ein unzumutbarer Aufwand. Wenn in einem recht langen Text für dutzende Links auf andere Seiten vorher erst die Genehmigung des Autors des Linkziels eingeholt werden muss, wird das Web kaputt gehen. Auch Artikel, die sehr schnell veröffentlich werden, wird es dann nicht mehr geben, da auch dann wieder die Erlaubnis eingeholt werden müsste, der Artikel wäre inzwischen bereits veraltet.

Ob das praktikabel ist, steht natuerlich auf einem anderen Blatt.

Du sagst es. Meinem Rechtsverständnis nach ist ein Link nichts anderes als ein lit. Verweis z.B. in einer wissenschaftlichen Publikation und sollte juristisch auch nicht anders behandelt werden.

Uwe

Johannes

San Jose, CA

Stolberg, Nordrhein-Westfalen

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