Hallo Achim,
ich bin in der Tat zu faul, das jetzt rauszusuchen. Ich bilde mir aber ein, mich berufsbedingt etwas damit auszukennen, kann aber natürlich keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall leisten.
Du hast allerdings Glück gehabt und Dein Gegner ist sehr fair mit Dir umgegangen. 10 Tage sind eine lange Frist. Er hätte auch (völlig rechtens) den Vorgang einem Anwalt seiner Wahl übergeben können und dieser hätte Dich dann abgemahnt, mit deutlich kürzerer Frist.
Du bist nicht befugt, Korrespondenz, die zwischen Dir und Deinem Gegenüber ablief, zu veröffentlichen. Gegenbeispiel: Deine Ex-Freundin veröffentlicht Deine Liebesbriefe, um sich mit anderen Frauen im Netz darüber zu amüsieren. Gut? Fair? Rechtens? ;)
Gruss, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
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