Sönke Tesch: Linkhaftung !?

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-- Haftung für Links --

Mit dem Urteil vom 12.Mai 1999 (312 0 85/98) - Haftung für Links - hat das Landgericht Hamburg e

Ohje, es ist wieder da, das Landgericht Hamburg, auferstanden von den Toten.. ;)

In wie fern muss man das einbinden ?

Du solltest Dich als erstes darüber informieren, worum es bei diesem Urteil überhaupt ging. Dort wurde jemand verklagt, weil dieser jemand mit voller Absicht Verweise auf Seiten veröffentlich hat, die "ehrverletzende" Inhalte (so war IIRC die Bezeichnung) über den Kläger verbreiteten. Das Gericht hat daraufhin festgestellt, daß man so eine Sammlung, die wie gesagt einzig dem Zweck der Beleidigung dient, nicht ungestraft ins Netz stellen kann und es (Obacht!) auch nicht sonderlich viel hilft, wenn man lapidar auf die Verantwortung fremder Mächte verweist oder auf die Meinungsfreiheit pocht.
Den Urteilstext kannst Du auf den Seiten des Klägers, Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel (genau, der Ich-bin-doch-nicht-blöd-Fuzzi mit den Unterlassungsklagen gegen Werbefaxer und ihre Telefongesellschaften), nachlesen.

Und nun überlege Dir mal, ob Du eine solche Stänkerseite betreibst und ob dieses Urteil dementsprechend überhaupt etwas mit Dir zu tun hat.
Überlege Dir dann, ob Deine Empfehlungen tatsächlich so dermaßen wertlos sind, daß Du Dich zu einer allgemeinen Distanzierung gezwungen siehst. Warum lässt Du die Verweise nicht gleich weg, wenn sie so grottenschlecht sein könnten?
Überlege Dir weiterhin, ob Du es nicht allerhöchst lächerlich, wenn nicht sogar zutiefst beleidigend finden würdest, wenn ein Freund Dich mit den folgenden Worten irgendwem vorstellen würde: "Das ist der benji und ich distanziere mich von ihm und allem was er tut und sagt. Er ist mein Freund und ich will nichts mit ihm zu tun haben, denn möglicherweise ist er ein ganz großes Arschloch.".
Überlege Dir schlussendlich, ob man sich wirklich mit einem von irgendwoher kopierten Blabla, dessen Hintergrund man nichtmal kennt, von Vergehen und Straftaten einfach so freisprechen kann.

Würde ich gerne mal wissen, in wie fern man evv. zur Rechenschaft bei best. dingen gezogen werden kann

Allgemeiner konntest Du das nicht formulieren? "eventuelle Rechenschaft bei bestimmten Dingen", da kannst Du genauso gut fragen, ob es in Deutschland überhaupt Gesetze gibt.

Informiere Dich im Teledienstegesetz bzw. im Mediendienstestaatsvertrag. Niemand kann für fremde Inhalte pauschal haftbar gemacht werden, nichtsdestotrotz trägt jeder Verantwortung für sein Tun. Verlinkst Du wissentlich auf eine Kinderpornoseite, hilft Dir der Landgerichts-Quark auch nichts; verlinkst Du auf eine Seite, die erst nach dem Einrichten Deines Verweises ohne Dein Wissen auf Kinderpornos umstellt, bist Du aus dem Schneider, ganz ohne Landgerichts-Quark. Eine mehr oder weniger regelmäßige Prüfung von Adresslisten ist im übrigen eh angebracht, schon alleine um nicht mehr existierende Seiten aufzustöbern.

Gruß,
  soenk.e