Siechfred: IP-Adresse!

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Hallöle,

Wenn man dann auf den "T-Online Dialin-Pool" (als Beispiel) stößt, endet die Verfolgung. Denn T-Online wird kaum ohne richterliche Verfügung Informationen darüber herausgeben, welcher Kunde wann eine IP hatte.

Als Ergänzung: es gibt eine Entscheidung des RP Darmstadt, nach der T-Online die Einwahlvorgänge protokollieren und für 80 Tage vorhalten muss (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/. Dies ist allerdings datenschutzrechtlich bedenklich (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/11004/2). Es kommt also wieder mal darauf an, wo du wohnst bzw. wo dein Provider seinen Sitz hat. Natürlich geht, wie Sven schon schrieb, die Herausgabe dieser Informationen nur bei Vorlage eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses.

Viele Grüße
Torsten

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