Sönke Tesch: IP-Adresse!

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Als Ergänzung: es gibt eine Entscheidung des RP Darmstadt, nach der T-Online die Einwahlvorgänge protokollieren und für 80 Tage vorhalten muss (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/.

Es kommt also wieder mal darauf an, wo du wohnst bzw. wo dein Provider seinen Sitz hat.

Das ist ganz grober Unfug, bitte gib' die Heise-Meldung richtig wieder: Die Darmstädter Datenschützer haben entschieden, daß die gängige Praxis von T-Online, IP-Nummern bei Flatrate-Zugängen 80 Tage nach Rechnungsstellung zu speichern, rechtens ist.

Dort steht nirgends etwas von "Einwahlvorgängen", nicht, daß T-Online speichern "muß" und es wird auch nicht behauptet, daß das vom Sitz des Providers abhängt (Bundesgesetze gelten nicht nur in Darmstadt).

Selbstverständlich speichert _jeder_ Provider Zeit, Dauer und/oder Volumen, Ursprung (Telefon-/DSL-Anschluss) und IP-Nummer eines Internetzugangs, auch noch nach Rechnungsstellung. Wie sollte er sonst die Rechnung erstellen und bei Streitigkeiten seine Rechnung auch beweisen können?

Bei genanntem Fall ging es lediglich darum, daß diese Nutzungsdaten für einen _pauschal_ abgerechneten Zugang für die Rechnung eigentlich nicht direkt relevant sind.

Gruß,
  soenk.e