Wenn als Bild - was schreibst Du in den alt-Text?
Ich habe ein Bild verwendet. der Alt-text und der title heißen "Anbieterkennzeichnung". Ich glaube zwar, dass das ausreicht, allerdings könnte es Gerichtsurteile geben wie: "Das Symbol also solches ist nicht deutlich genug, in den Quelltext schaut der normale Benutzer nicht, daher reicht es nicht die Anbieterkennzeichnung in das alt-Attribut zu schreiben".
Dass es solch ein Urteil geben könnte, zeigen ja die Urteile zur Querverweishaftung, die ja auch fern jeden html-Gedankens waren.
Ich meine mich erinnern zu können, dass in dem von mir genannten Artikel die Bezeichnung "Impressum" nicht ausreichte!