Christian Herbst: Überwachung illegaler Inhalte

ich hätte da mal ne Frage ...... :-)
Sobald User den Content einer Webseite generieren können, was in z.B einem Forum ja der Fall ist , müssen die Inhalte überwacht werden .
Z.B durch Moderatoren, Badwordfilter usw..
Soweit klar :-)

Gehen wir mal von dem Fall aus das User XY in einem Forum welches ja Realtime ist einen Artikel über Kinderpornographie einstellt.
Die Moderatoren sehen je nach traffic / Artikelaufkommen den Beitrag  nicht sofort.
Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Reaktionszeit in dem der Artikel vom Publisher gelöscht werden muss ?
Gibt es sowas wie ein "Zeitfenster" in dem der Publisher nicht zur Verantwortung gezogen werden kann ?
Meinetwegen bis 20 Minuten nach Artikelaufgabe ?

Ansonsten wäre es ja ein leichtes die betreffende Webseite einfach zu Flooden und die Kripo zu verständigen welche dann ja gezwungenermasen reagieren würde.
die Schliessung der Webseite wäre nach einer Abmahnung die Folge.

Müssen pro X-User eine bestimmte Y-Anzahl Moderatoren beschäftigt werden ?

Diese Frage bezieht sich auf eine gewerblich orientierte Seite mit einer Community von ca. 2500 Menschen

Fragen über Fragen ........

Gruss und Danke
C.Herbst

  1. hi

    es gab zu einem ähnlichen thema ein urteil in dem gesagt wurde, das ein webmaster afaik 1x die woche die einträge in seinem gästebuch zu kontrollieren habe.

    allerdings gab es soweit ich weiß auch ein urteil das nicht der meinung ist.

    ...mal eben raussuchen...
    oh, doch noch was gefunden :)...hier stehts richtig ;)

    http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/hob-16.05.03-000/default.shtml&words=Urteil

    http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/jk-09.10.02-002/default.shtml&words=Urteil G�stebuch

    http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/jk-20.06.02-003/default.shtml&words=Urteil G�stebuch

    so long
    ole
    (8-)>

    --
    Die Summe aller menschlichen Intelligenz ist eine Konstante.
    Das Problem ist das Bevölkerungswachtum...
    sh:( fo:) ch:| rl:° br:& n4:° ie:% mo:} va:| de:] zu:| fl:( ss:) ls:\ js:|
    If you can't beat 'em...eat 'em !
  2. Hallo Christian

    ich hätte da mal ne Frage ...... :-)
    Sobald User den Content einer Webseite generieren können, was in z.B einem Forum ja der Fall ist , müssen die Inhalte überwacht werden .
    Z.B durch Moderatoren, Badwordfilter usw..
    Soweit klar :-)

    Soweit ich weiß, ist das teilweise überholt. Das LG Köln hat kürzlich in einem Urteil[1] entschieden, dass "Der Diensteanbieter nach §§ 9-11 TDG nicht verpflichtet ist, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen." Du kannst dich jedoch nicht darauf verlassen, deshalb ist es auf jedenfall das Beste einen Rechtsanwalt deines Vertrauens zu fragen, besonders da es um etwas Gewerbliches geht.

    Schöne Grüße

    Johannes

    [1] http://www.jurpc.de/rechtspr/20030140.htm

    --
    ss:| zu:) ls:[ fo:) de:] va:) ch:? sh:( n4:& rl:( br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
    1. Hallo Johannes,

      Soweit ich weiß, ist das teilweise überholt. Das LG Köln hat kürzlich in einem Urteil[1] entschieden, dass "Der Diensteanbieter nach §§ 9-11 TDG nicht verpflichtet ist, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen."

      Da steht aber auch "Eine Überprüfungspflicht setzt, wenn ein Zueigenmachen nicht vorliegt, erst nach Kenntniserlangung von den Inhalten ein, § 11 Nr. 1 TDG."

      Also hat der Forenbetreiber doch eine gewisse Überwachungspflicht, denn wenn ihm der (rechtswidrige) Inhalt eines Beitrages nachweislich bekannt ist, muss er eben doch Gegenmaßnahmen ergreifen. Allerdings war es im entschiedenen Fall so, dass dem Betreiber eine Kenntnis nicht nachgewiesen werden konnte.

      mfg Torsten

      1. Hier die Abschnitte aus meinen AGB:

        Erlangt die fastix® Community von einer unerlaubten Handlung des Nutzers Kenntnis oder wird die fastix® Community i.S.d. § 5 TDG von einer vermeintlichen unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird die fastix® Community im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch die fastix® Community erforderlich sein, wird die fastix® Community diesem nachkommen.

        In allen sonstigen Fällen beruft sich die fastix® Community auf das Urteil des wohlweisen Oberlandesgerichtes Köln, welches in der klugen Entscheidung 28 O 627/02 am 13.11.2002 Rechtsicherheit hergestellt hat, in dem es feststellte, daß eine Verantwortlichkeit für die Beiträge der Benutzer bei einem Betreiber eines öffentlichen Forums daran scheitert, daß dieser als Diensteanbieter im Sinne der §9-11 des Teledienstegestzes nicht verpflichtet ist, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

  3. hi,

    Gehen wir mal von dem Fall aus das User XY in einem Forum welches ja Realtime ist einen Artikel über Kinderpornographie einstellt.

    was soll generell an einem artikel _über_ kinderpornografie verboten oder illegal sein?
    wenn dem so wäre, hätten ja schon einige journalisten ein problem bekommen...

    gruss,
    wahsaga