Überwachung illegaler Inhalte
Christian Herbst
- recht
0 Ole0 Johannes Zeller0 wahsaga
ich hätte da mal ne Frage ...... :-)
Sobald User den Content einer Webseite generieren können, was in z.B einem Forum ja der Fall ist , müssen die Inhalte überwacht werden .
Z.B durch Moderatoren, Badwordfilter usw..
Soweit klar :-)
Gehen wir mal von dem Fall aus das User XY in einem Forum welches ja Realtime ist einen Artikel über Kinderpornographie einstellt.
Die Moderatoren sehen je nach traffic / Artikelaufkommen den Beitrag nicht sofort.
Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Reaktionszeit in dem der Artikel vom Publisher gelöscht werden muss ?
Gibt es sowas wie ein "Zeitfenster" in dem der Publisher nicht zur Verantwortung gezogen werden kann ?
Meinetwegen bis 20 Minuten nach Artikelaufgabe ?
Ansonsten wäre es ja ein leichtes die betreffende Webseite einfach zu Flooden und die Kripo zu verständigen welche dann ja gezwungenermasen reagieren würde.
die Schliessung der Webseite wäre nach einer Abmahnung die Folge.
Müssen pro X-User eine bestimmte Y-Anzahl Moderatoren beschäftigt werden ?
Diese Frage bezieht sich auf eine gewerblich orientierte Seite mit einer Community von ca. 2500 Menschen
Fragen über Fragen ........
Gruss und Danke
C.Herbst
hi
es gab zu einem ähnlichen thema ein urteil in dem gesagt wurde, das ein webmaster afaik 1x die woche die einträge in seinem gästebuch zu kontrollieren habe.
allerdings gab es soweit ich weiß auch ein urteil das nicht der meinung ist.
...mal eben raussuchen...
oh, doch noch was gefunden :)...hier stehts richtig ;)
so long
ole
(8-)>
Hallo Christian
ich hätte da mal ne Frage ...... :-)
Sobald User den Content einer Webseite generieren können, was in z.B einem Forum ja der Fall ist , müssen die Inhalte überwacht werden .
Z.B durch Moderatoren, Badwordfilter usw..
Soweit klar :-)
Soweit ich weiß, ist das teilweise überholt. Das LG Köln hat kürzlich in einem Urteil[1] entschieden, dass "Der Diensteanbieter nach §§ 9-11 TDG nicht verpflichtet ist, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen." Du kannst dich jedoch nicht darauf verlassen, deshalb ist es auf jedenfall das Beste einen Rechtsanwalt deines Vertrauens zu fragen, besonders da es um etwas Gewerbliches geht.
Schöne Grüße
Johannes
[1] http://www.jurpc.de/rechtspr/20030140.htm
Hallo Johannes,
Soweit ich weiß, ist das teilweise überholt. Das LG Köln hat kürzlich in einem Urteil[1] entschieden, dass "Der Diensteanbieter nach §§ 9-11 TDG nicht verpflichtet ist, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen."
Da steht aber auch "Eine Überprüfungspflicht setzt, wenn ein Zueigenmachen nicht vorliegt, erst nach Kenntniserlangung von den Inhalten ein, § 11 Nr. 1 TDG."
Also hat der Forenbetreiber doch eine gewisse Überwachungspflicht, denn wenn ihm der (rechtswidrige) Inhalt eines Beitrages nachweislich bekannt ist, muss er eben doch Gegenmaßnahmen ergreifen. Allerdings war es im entschiedenen Fall so, dass dem Betreiber eine Kenntnis nicht nachgewiesen werden konnte.
mfg Torsten
Hier die Abschnitte aus meinen AGB:
hi,
Gehen wir mal von dem Fall aus das User XY in einem Forum welches ja Realtime ist einen Artikel über Kinderpornographie einstellt.
was soll generell an einem artikel _über_ kinderpornografie verboten oder illegal sein?
wenn dem so wäre, hätten ja schon einige journalisten ein problem bekommen...
gruss,
wahsaga