fastix®: Überwachung illegaler Inhalte

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Hier die Abschnitte aus meinen AGB:

Erlangt die fastix® Community von einer unerlaubten Handlung des Nutzers Kenntnis oder wird die fastix® Community i.S.d. § 5 TDG von einer vermeintlichen unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird die fastix® Community im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch die fastix® Community erforderlich sein, wird die fastix® Community diesem nachkommen.

In allen sonstigen Fällen beruft sich die fastix® Community auf das Urteil des wohlweisen Oberlandesgerichtes Köln, welches in der klugen Entscheidung 28 O 627/02 am 13.11.2002 Rechtsicherheit hergestellt hat, in dem es feststellte, daß eine Verantwortlichkeit für die Beiträge der Benutzer bei einem Betreiber eines öffentlichen Forums daran scheitert, daß dieser als Diensteanbieter im Sinne der §9-11 des Teledienstegestzes nicht verpflichtet ist, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.