Thomas J.S.: Heute in der Kantine...

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Hallo Utz,

» heute in der Kantine fragte wir uns: warum gibt es denn eigentlich keinen urherberrechtlichen Schutz auf Kochrezepte?

Verschwendete Zeit! ;-)

Es gibt einen Urherberschutz auf Koch/Back-Rezepte, sofern sie wie andere geistige Werke Niedergeschrieben und z.b. als Buch oder Blattsammlung erschienen. D.h. sobald ein Verfasser nachweisbar ist.

Und es gibt auch Streit zu genüge um die heissen Töpfe und Pfannen:
So musste die Frage wer nun seine Bonbons als "Original Salzbuger Mozartkugel" verkaufen kann auch vom Gericht geklärt werden.
Ebenso gib es der Streit (ja vorm Gericht) wer nun "echte" Sachertorte bäckt (das Hotel Sacher, oder die KuK Hofkonditorei)

Und viele viele Rezepte (auch wenn es nicht explizit Kochrezepte sind) sind strengst geheim: z.B. die zusammensetzung des ungarischen Salami, dann gibt es Herringrezepte, Käserezepte etc etc.

Es ist ja auch so, dass wenn ich ein Rezept erfinde und bekanntmache, dürfen es andere nicht als ihr eigenes ausgeben. Auch für solche Fälle gibt es schon genügend Beispile in den Gerichtsarchiven.

Es ist als nichts anderes als sonst wo: nur weil man etwas benützen kann/darf, heisst es nicht, dass man es selbst erfunden hat.

Grüße
Thomas