Hi,
Uns war sofort klar, dass das gewerbliche Nachkochen urherberrechtlich geschützter Rezepte untersagt werden müsse. Nicht ganz einig waren wir uns über die private Raubkopie, sprich: Nachkochen am heimischen Herd.
Dies sei nicht verfolgbar und dürfe deshalb auch nicth unter Strafe gestellt werden, meinte die Einen. Nicht doch, nicht doch!, meinten die Anderen. Bestimmt würde in Redmond bereits an der nächsten, DMCA-kompatiblen Generation der Dunstabzugshauben gearbeitet, mit chem. Sensoren ausgestattet, die selbstständig erkennen, ob ein urheberrechtlich geschütztes Gericht brutzelt, und falls ja, sich ins Internet einwählen und das dann den zuständigen Behörden (in Redmond) mitteilen. Die übernächste Generation dagegen soll - nach Protesten von Datenschützern - beim Erkennen von urheberrechtlich geschützten Mahlzeiten das mit dem Internet bleiben lassen und lediglich das Essen automatisch versalzen.
Nicht ganz richtig. Dank TCPA-Chips in allen Töpfen, Pfannen usw. wird es gar nicht mehr möglich sein, geschützte Rezepte nachzubrutzeln.
Die Töpfe und Pfannen werden einfach nicht heiß, wenn Zutaten für ein geschütztes Rezept eingefüllt werden, ohne daß die Nutzungsgebühr überwiesen wurde...
cu,
Andreas
Der Optimist: Das Glas ist halbvoll. - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
http://mud-guard.de? http://www.andreas-waechter.de/