Hallo Marco,
um die fachfremde Diskussion hier nicht unnötig auszuweiten, fasse
ich mich kurz: Ja.
Gleichzeitig konsequente und mit strengster Auslegung der vorhandenen
Rechtsmittel erfolgende Verfolgung aller Vorgehen im Zusammenhang mit
sogenannten harten Drogen (insbes. Chemikalien, Heroin etc.).
Viele Grüße,
Stefan