(c) 2003-2004 was heisst das?
Stephan
- recht
Hallo,
ich habe eine Frage: Was heisst (c) 2003(-2004)? Ist das Copyright dann 2005 abgelaufen? Das wäre ja komisch.
Danke für Antworten
Stephan
moin,
ich habe eine Frage: Was heisst (c) 2003(-2004)? Ist das Copyright dann 2005 abgelaufen? Das wäre ja komisch.
Nein. Das copyright ist negativ, also ungültig!
Viele Grüße, Rolf-Erwin
Warum? Sol ich dann 2003-2004 weglassen?
Habe die Antwort schon, Danke!
Hallo,
ich habe eine Frage: Was heisst (c) 2003(-2004)? Ist das Copyright dann 2005 abgelaufen? Das wäre ja komisch.
Meines Wissens nach bedeutet dieser (rein deklaratorische) Hinweis nur, dass das, was nach Meinung des Erstellers unter den Schutz des Urheberrechts fällt, im Zeitraum 2003 und 2004 erstellt wurde.
Grüße
Torsten
Dann kann ich das auch weglassen, wenn ich möchte?
Hi,
Dann kann ich das auch weglassen, wenn ich möchte?
da es in Deutschland eh kein Copyright gibt, sondern nur das Verwertungs- und das Urheberrecht (welches der Urheber schlicht und ergreifend besitzt): ja.
Cheatah
Ah, OK, Danke!
Dann kann ich das auch weglassen, wenn ich möchte?
ja, aber diese Zahlen haben eh eine andere Bedeutung:
(c) 2002 - 2003 bedeutet lediglich, daß am fraglichen Dokument im Zeitraum 2002 - 2003 gearbeitet wurde. D.h. die erste Zahl gibt das Jahr der Erstellung an, die zweite das Jahr der letzten Änderung. Als rein deklarativer Hinweis ist das oft ganz nützlich für den Leser, weil er dann eine gewisse Vorstellung der Aktualität des Dokuments hat (was man natürlich auch anders bewerkstelligen könnte, ich weiß).
Gruß,
KonRad -
Achso, Danke, jetzt habe ich es auch ;-)
Moin!
ich habe eine Frage: Was heisst (c) 2003(-2004)? Ist das Copyright dann 2005 abgelaufen? Das wäre ja komisch.
Es gibt kein Copyright in Deutschland. Dort gilt das Urheberrecht, und das hat ganz andere Laufzeiten, als nur ein paar Jährchen.
Was das amerikanische oder englische Copyright angeht, so _entsteht_ es ebenfalls in einem bestimmten Jahr und läuft dann eine Zeit lang. Angaben für die Zukunft habe ich da noch nie gesehen. Wenn, dann wäre also "(C) 2000 - 2003" zu erwarten.
Aber wie gesagt: Da es in Deutschland kein Copyright gibt, sind derartige Aussagen rein rechtlich sowieso irrelevant. Wer sowas auf die Seite draufpackt, will höchstens eine klare Aussage treffen: "Hier existiert urheberrechtlich geschütztes Material, das nicht kopiert werden soll." Ob nun mit oder ohne Jahreszahl, ist egal. Im Zweifel würde ich da aber immer die Jahreszahl des Entstehungsjahres einfügen.
- Sven Rautenberg
hi,
Wer sowas auf die Seite draufpackt, will höchstens eine klare Aussage treffen: "Hier existiert urheberrechtlich geschütztes Material, das nicht kopiert werden soll."
was an sich aber auch nicht verkehrt ist.
damit kann man wenigstens einige der nasen, die sich munter per copy&paste "ihre" inhalte im web zusammenklauen, ein wenig zum nachdenken anregen. teilweise ist bei solchen leuten ja immer noch die annahme verbreitet, "wenn da nix von copyright steht, dann sind die inhalte gar nicht geschützt".
gruss,
wahsaga
Hi,
damit kann man wenigstens einige der nasen, die sich munter per copy&paste "ihre" inhalte im web zusammenklauen, ein wenig zum nachdenken anregen.
wobei ich persönlich ja die Ansicht vertrete, dass jedwede Form des rechtlichen Schutzes dem Gros der Endanwender mittlerweile herzlich egal ist, und dass daran die Musikindustrie die Schuld trägt, die durch Kopierschutzmechanismen die Masse in Tauschbörsen getrieben und jedes entsprechende Unrechtsgefühl eliminiert hat. Aber ich bin ja auch der Meinung, das neue Urheberrecht ("das Recht auf Privatkopie besteht, aber ein Kopierschutzmechanismus darf nicht umgangen werden") würde implizit Kopierschutzmechanismen verbieten :-)
Cheatah
hi,
Aber ich bin ja auch der Meinung, das neue Urheberrecht ("das Recht auf Privatkopie besteht, aber ein Kopierschutzmechanismus darf nicht umgangen werden") würde implizit Kopierschutzmechanismen verbieten :-)
das ist zumindest mal eine interessante sichtweise :-)
gruss,
wahsaga
Hi Cheatah
Aber ich bin ja auch der Meinung, das neue Urheberrecht ("das Recht auf Privatkopie besteht, aber ein Kopierschutzmechanismus darf nicht umgangen werden") würde implizit Kopierschutzmechanismen verbieten :-)
Hier (Schweiz) laufen im Moment Prozesse die genau das versuchen. Ich hoffe mal, sie haben Erfolg. Da wäre auch noch der Passus _besonders_ geschützt in den entsprechenden Gesetzesartikel, ob der Schutz dafür überhaupt ausreicht auf den CDs? Zumindest mit meinen Programmen die ganz legal über die FreeBSD Ports kommen, krieg ich den Schutz nichtmal mit.
Gruss Daniela
Tach auch,
Es gibt kein Copyright in Deutschland. Dort gilt das Urheberrecht, und das hat ganz andere Laufzeiten, als nur ein paar Jährchen.
Doch, gibt es, heisst nur nicht so. Deutschland war bei der Berner Konvention "Gruendungsmitglied" die das ganze international harmonisiert:
http://en.wikipedia.org/wiki/Berne_Convention_for_the_Protection_of_Literary_and_Artistic_Works
(bzw. auch hier ganz unten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht)
Das ganze wurde dann auch noch in einer EU Richtlinie umgesetzt, bei der die Deutsche Laufzeit als Massstab genommen wurde:
http://en.wikipedia.org/wiki/Directive_on_harmonising_the_term_of_copyright_protection
Und auch in anderen Laendern (einschliesslich den USA) ist bereits seit einigen Jahren (im Falle der USA seitdem sie die Konvention ratifiziert/umgesetzt haben) kein (c) mehr notwendig. Genau wie im Deutschen Recht entsteht das Copyright automatisch.
Mal davon abgesehen halte ich nach wie vor das Argument "In Deutschland gilt das Urheberrecht" fuer kurzsichtig. Wir reden ja schliesslich vom Internet, nicht vom Deutschlandnet. Also macht es Sinn sich ueber grenzueberschreitende Regelungen zu informieren. Ein paar Wikipedia Seiten zu dem Thema habe ich verlinkt.
Gruss,
Armin
Hallo.
Mal davon abgesehen halte ich nach wie vor das Argument "In Deutschland gilt das Urheberrecht" fuer kurzsichtig. Wir reden ja schliesslich vom Internet, nicht vom Deutschlandnet. Also macht es Sinn sich ueber grenzueberschreitende Regelungen zu informieren. Ein paar Wikipedia Seiten zu dem Thema habe ich verlinkt.
Ich hoffe, dass deine Seiten keine Inhalte bereit halten, die in China oder im Iran nach den dort gültigen Bestimmungen Anstoß erregen könnten.
MfG, at
Tach auch,
Mal davon abgesehen halte ich nach wie vor das Argument "In Deutschland gilt das Urheberrecht" fuer kurzsichtig. Wir reden ja schliesslich vom Internet, nicht vom Deutschlandnet. Also macht es Sinn sich ueber grenzueberschreitende Regelungen zu informieren. Ein paar Wikipedia Seiten zu dem Thema habe ich verlinkt.
Ich hoffe, dass deine Seiten keine Inhalte bereit halten, die in China oder im Iran nach den dort gültigen Bestimmungen Anstoß erregen könnten.
Da ich im Moment nicht vorhabe eines der beiden Laender zu besuchen mache ich mir da relativ wenig Sorgen.
Aber im Prinzip sollte sich jeder darueber Gedanken machen ob er durch Regelungen in anderen Laendern moeglicherweise Probleme bekommen koennte. Meines Wissens hat es da schon Faelle gegeben wo Leute verhaftet wurden als sie Laender besuchten gegen deren Regeln sie verstossen hatten (moeglicherweise sogar amerikanische Neonazis als sie Deutschland besuchten, da bin ich mir allerdings nicht sicher)
Allerdings bezog sich mein urspruengliches Posting hauptsaechlich darauf seine eigenen Rechte durchsetzen zu koennen. Was hilft es denn wenn ich sage "In Deutschland gilt das Urheberrecht" wenn der Klauer in den USA sitzt und ich keinerlei Schritte unternommen habe auch dort meine Rechte durchsetzen zu koennen? Da hilft es zu wissen wie unter anderem das Urheberrecht international (unter anderem durch Abkommen wie das von mir erwaehnte/verlinkte) geregelt ist anstatt sich hinter einem "In Deutschland gibt es kein Copyright" zu verschanzen.
Gruss,
Armin
Hallo.
Da ich im Moment nicht vorhabe eines der beiden Laender zu besuchen mache ich mir da relativ wenig Sorgen.
Dass andere ähnlich sorglos in dritte Länder gereist sind, die dann plötzlich unter Einfluss eines dieser restriktiven Staaten geraten sind -- es gibt mindestens einen langjährigen Deutschen im Lager von Guantanamo Bay --, ist aber zumindest bemerkenswert.
Aber im Prinzip sollte sich jeder darueber Gedanken machen ob er durch Regelungen in anderen Laendern moeglicherweise Probleme bekommen koennte. Meines Wissens hat es da schon Faelle gegeben wo Leute verhaftet wurden als sie Laender besuchten gegen deren Regeln sie verstossen hatten (moeglicherweise sogar amerikanische Neonazis als sie Deutschland besuchten, da bin ich mir allerdings nicht sicher)
Ja, die Geschichte des politischen Exils ist voll mit Beispielen hierfür.
Allerdings bezog sich mein urspruengliches Posting hauptsaechlich darauf seine eigenen Rechte durchsetzen zu koennen.
Wenn wir die texanische Methode außen vor lassen: vermutlich mittels der Justiz.
Was hilft es denn wenn ich sage "In Deutschland gilt das Urheberrecht" wenn der Klauer in den USA sitzt und ich keinerlei Schritte unternommen habe auch dort meine Rechte durchsetzen zu koennen?
Die Zauberworte lauten hier wohl "Zuständigkeit", "Abkommen" und "Amtshilfe", da es schlechterdings gar nicht möglich ist, alle ein Fachgebiet betreffenden Regelungen aller Länder zu kennen. Und die USA sind ja im Vergleich zu etwa China durchaus noch kooperativ.
Da hilft es zu wissen wie unter anderem das Urheberrecht international (unter anderem durch Abkommen wie das von mir erwaehnte/verlinkte) geregelt ist anstatt sich hinter einem "In Deutschland gibt es kein Copyright" zu verschanzen.
Da die deutsche Regelung eine Ableitung eines internationalen Abkommens ist, sehe ich hier kein "Verschanzen", sondern einen berechtigten Einwand gegen eine unnötige Maßnahme. Ansonsten könnte man ja mit gleichem Recht voraussetzen, dass jede Web-Präsentation ein Impressum nach deutschem Muster haben müsste.
MfG, at
hi,
Ansonsten könnte man ja mit gleichem Recht voraussetzen, dass jede Web-Präsentation ein Impressum nach deutschem Muster haben müsste.
nun ja, unter gewissen umständen verlangt deutsches recht das ja sogar: http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.10.03-005/.
gruss,
wahsaga
Hallo.
nun ja, unter gewissen umständen verlangt deutsches recht das ja sogar: http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.10.03-005/.
Wenn ich, wie in der Quelle geschrieben, mit meinem Angebot auf Staatsangehörige einer bestimmten Nation ziele, gebietet nicht nur das dortige Recht dies unter Umständen, sondern ganz sicher bereits der gesunde Menschenverstand. Im Umkehrschluss sind spezielle Maßnahmen bei nicht explizit auf Staatsangehörige anderer Nationen gezielte Angebote unnötig und können im Extremfall ähnlich dem bekannten "Disclaimer"-Urteil zu weiterem Schaden führen, wenn man sich nur oberflächlich mit den entsprechenden Bestimmungen vertraut gemacht hat.
Ein Beispiel aus einem völlig anderen Bereich: In Deutschland stehen deutsche Verkehrszeichen und kein vernunftbegabter Mensch jedweder Herkunft wird sich nach einem Unfall vor Gericht darauf herausreden wollen, der Begriff "Einbahnstraße" sei ihm nicht bekannt gewesen. Nun wäre es aber ein netter Zug, in der Nähe von ausländischen Militär-Stützpunkten zumindest Hinweisschilder für die Militärangehörigen zu übersetzen, obwohl kein Rechtsanspruch darauf besteht. Unterläuft dabei aber ein schwerwiegender Fehler, der zu einem Unfall führt, hat der gutmeinende Helfer den schwarzen Peter, da seine Absicht eine Sorgfaltspflicht nach sich zieht.
MfG, at