Morgen Christoph,
mich hat eben eine besonders dreiste Spam-Mail mit
zwei links zu Kinderporno-Seiten erreicht.
Ich hatte mich mal mit dieser frage an einen Anwalt
gewendet. Weil ich auf Grund meiner Pfadi-Tatetikeit
einiges mehr an solchen Emails bekomme. Ich wollte
mal fragen wie es ist, ob dieser nicht einen Artikel
fuer eine Pfadfinder-Zeitschrift schreiben koennte.
Hier dann mal die volle Email (Den Inhalt hatte ich
schon mit Genehmigung an meine Leiter-Runde weiter-
geleitet, also sollte das hier auch Okay sein.):
Kurz zu deinen Fragen:
Das Spamming ist unabhängig vom Inhalt der Mail
wettbewerbswidrig, da du nicht hinnehmen mußt, dass
dir jemand unaufgefordert deinen Account mit
Werbemails blockiert. Dazu sind in der Zwischenzeit
eine Reihe von Gerichtsentscheidungen in Anlehnung an
die unaufgeforderte Zusendung von Werbefaxen ergangen.
Daher ist es völlig in Ordnung, dass du die Mails
löschst.
Der Download der Mail als solches ist zunächst nicht strafbar, da du die Zusendung der Mails nicht
veranlasst hast, sondern lediglich gezwungen bist,
die unerbetenen Nachrichten zu löschen. Da der Header
häufig irreführend ist und auf einen harmlosen Inhalt
verweist, kommst du ohnehin in Einzelfällen
nicht darum herum, die Mail zu öffnen.
Die juristischen Möglichkeiten gegen Spams sind
leider bei (in vielen Fällen üblichen) ausländischen
Absendern sehr begrenzt, da der Initiator der
Mailingaktion im Ausland schlicht dem
Anwendungsbereich des deutschen Wettbewerbs- und
Strafrechts entzogen ist.
Darüber hinaus verwenden viele dieser "Anbieter" darüber hinaus mißbräuchlich falsche Mailkennungen,
was durch die leicht zu ändernde Absenderkennung recht
einfach erreichbar ist.
Der Betroffene kann den Urheber der Spam aber dadurch
erfahren, dass er unter den Funktionen "Eigenschaften"
bzw. "Ansicht" unter den Punkten:
- Erweiterter Header
- Erweiterte Kopfzeile
- Kopfzeilen alle
sich den Absender im Klarstext ansieht (gilt für Netscape, MS Explorer, Opera). Dann erhälst du in
Klammern hinter dem Absendernamen dessen
physikalischen Namen.
Soweit die Werbemail aus dem Inland kommt, bestünde
(bei strafrechtlich relevantem Inhalt) die Möglichkeit
der Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dazu müßte aber der Absender
tatsächlich bekannt sein.
Wettbewerbs- und zivilrechtlich könnte der Anbieter darüber hinaus über einen Anwalt abgemahnt werden, die
Zusendung der Werbemail bis auf weiteres zu
unterlassen. Diese vorgehensweise ist jedoch nur in
den Fällen erfolgsversprechend,in denen es dir
gelingt, eindeutig den Absender der Mail inklusive
seiner ladungsfähigen Anschrift zu verifizieren. Da in
den betroffenen Verkehrskreisen das Unrechtsbewußtsein
eher gering ausgeprägt ist, wird der Anbieter im
Normalfall auf eine Abmahnung gar nicht erst
reagieren, es verbliebe dann nur der Weg zu Gericht,
um eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die
Kosten des Verfahrens müsstest du zunächst
vorstrecken.
Aus den vorgenannten Gründen ist deshalb die
einfachste Methode die schlichte Löschung der
jeweiligen Mail. In Extremfällen mag bei inländischem
Versand auch eine Strafanzeige sinnvoll sein (obwohl
die Staatsanwaltschaft leider nur sehr selten gegen
pams vorgeht, da es insofern ausschließlich auf die
Beurteilung des strafbaren Inhalts ankommt und nicht
immer die Notwendigkeit einer strafrechtlichen
Verfolgung gesehen wird).
gruesse aus'm ruhrpott
jens mueller
I am a scout. How can I use Perl in my day-to-day scout business? For example, helping little old ladies across the street. - See the perllol man page.