Hello,
Der Unterschied ist der, ob der Empfänger der Mail privat oder geschäftlich angesprochen wird, und -- falls privat -- ob bereits eine Geschäftsbeziehung gegeben ist.
Beispiel: Ein ISP darf mir für meine privaten Seiten nur dann ein Angebot unterbreiten, wenn ich bereits Kunde des ISP bin oder war, in letzterem Fall nicht darauf bestanden habe, keine weiteren Informationen zu erhalten, oder selbst Informationen angefordert habe. Bietet mir der ISP seine Leistungen für meine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit an -- sei es für meine Unternehmens-Präsentation oder zur Distribution --, so darf er dies tun, sofern ich ihm dies nicht ausdrücklich untersagt habe.
Ich halte diese Regelung für sehr gelungen.
Wenn es denn so ist, fände ich das auch OK. Kann man das schon im Gesetzestext nachlesen und es auch verstehen? Wäre Dir für 'nen Hinweis dankbar.
Grüße
Tom