Hallo.
Fragt sich nur, ob jemand der aktiv selber publiziert noch als Privatperson angesehen werden darf. Im Zweifelsfall bist Du freiberuflicher Publizist und somit geschäftsmäßig tätig.
Umgekehrt. Eine Selbständigkeit basiert auf einer Gewinnerzielungsabsicht. Wer kostenlos und ohne werbende Absicht veröffentlicht, handelt also nicht beruflich.
Außerdem: Hast du schon einmal versucht, eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden? Falls ja, wirst du wissen, dass dies nur wenigen genehmigt wird, wenn sie nicht eine bestimmte Ausbildung oder eine künstlerische Tätigkeit nachweisen können.
Im Übrigen ist dem Impressum ja zu entnehmen, ob es sich um eine freiberuflich genutzte Seite handelt, da dies -- und gegebenenfalls auch einiges mehr -- ja anzugeben ist.
Wenn Deine eMail-Adresse dann angegebn ist, dient diese "der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme".
Und zwar für rechtliche Fragen, nicht für Werbung.
Das Gezetz kann ja nicht euf der einen Seite Adressen "zur schnellen elektoischen Kontaktaufnahme" verlangen, und wenn man dann mal eben schnell Konatkt aufnimmt, behauptem, dass das gesetzeswidrig wäre. Da würden der Gesetzgeber ja zum Gesetzesbruch auffordern - oder wie jetzt?
Oh doch, genau so. Nur deine Schlussfolgerung ist falsch, was sich dem vorangegangenen Missverständnis ergibt.
MfG, at