Thomas: Institut gegen Student

Hi,

ich habe ein mittel-großes Problem:

Ich bin Student und habe für die E-Techniker eine Homepage-Communitiy erstellt, die u.A. eine Up- und Download Datenbank enthält. Dort konnten (bis vor kurzen) selbständig files hochgeladen werden.
Es gab auch eine Kategorie "Programmieren", in die 2 Scripte und Lösungen von Pflichtaufgaben geladen wurden.
Jetzt habe ich eine Mail von einem Prof bekommen, der mir einiges angedroht hat. Daraus ergaben sich jetzt folgende Fragen:

1. Auf den Deckblättern der Scripte steht das Institut und der Prof. Aber kein Copyright oder "Darf nicht verteilt werden" oder sonst was. Die Scripte können nirgens runter geladen und es steht nirgens, dass diese Scripte nicht verteilt werden dürfen.
Darf (durften) diese Scripte auf einem "Fremd-Server" zum Download angeboten wurden? Nur mit Erlaubnis? Oder gar nicht?

2. Es werden (sehr schwere) Pflichtaufgaben (Programmieren mit algorithmischer Mathematik) gestellt, deren Lösungen von einigen "schnellen" Studenten vor dem Abgabetermin hochgeladen wurden. Diese können natürlich dann von anderen zum lösen der Aufgaben genutzt werden. Jetzt hieß es, ich hätte damit das Urheberrecht verletzt, "da aufgrund der Lösung auf die Idee der
Aufgabenstellung geschlossen werden kann".
Kann das sein? Dann müsste doch auch www.hausaufgaben.de, referate.de usw. geschlossen werden??

Abgesehen davon, dass es vielleicht nicht ganz im Sinne des Studierens ist, verletzt der Punkt 2 irgendwelche Rechte des Instituts?

Ich habe nach der Mail erstmal alles offline genommen, aber könnten dir mir echt "gefährlich" werden??

Danke für die Antworten!!!

Gruß, Thomas

  1. Sup!

    1. Auf den Deckblättern der Scripte steht das Institut und der Prof. Aber kein Copyright oder "Darf nicht verteilt werden" oder sonst was. Die Scripte können nirgens runter geladen und es steht nirgens, dass diese Scripte nicht verteilt werden dürfen.
      Darf (durften) diese Scripte auf einem "Fremd-Server" zum Download angeboten wurden? Nur mit Erlaubnis? Oder gar nicht?

    Das Urheberrecht hat der Prof natürlich trotzdem.
    -> Löschen

    1. Es werden (sehr schwere) Pflichtaufgaben (Programmieren mit algorithmischer Mathematik) gestellt, deren Lösungen von einigen "schnellen" Studenten vor dem Abgabetermin hochgeladen wurden. Diese können natürlich dann von anderen zum lösen der Aufgaben genutzt werden. Jetzt hieß es, ich hätte damit das Urheberrecht verletzt, "da aufgrund der Lösung auf die Idee der
      Aufgabenstellung geschlossen werden kann".
      Kann das sein? Dann müsste doch auch www.hausaufgaben.de, referate.de usw. geschlossen werden??

    Wenn die Aufgabenstellung nicht wortwörtlich mitgeliefert wird, dann kann der Prof da IMHO wenig machen.
    Dennoch tut man natürlich den Leuten nicht unbedingt einen Gefallen, wenn man Ihnen die Arbeit so abnimmt.

    Ich habe nach der Mail erstmal alles offline genommen, aber könnten dir mir echt "gefährlich" werden??

    In Bezug auf 1) sicher, in Bezug auf 2) vielleicht, aber das müsstest Du Deinen Anwalt fragen. Kostet so ca. 150,- Euro...

    Gruesse,

    Bio

    --
    Ich will Euch doch nur helfen!!!
    1. OK danke, Punkt 1 war mir fast klar. Aber den Punkt 2 würde ich sehr bestreiten, dass das eine Verletzung ist... das wäre doch der Hammer!!

      Thomas

  2. Hallo.

    1. Auf den Deckblättern der Scripte steht das Institut und der Prof. Aber kein Copyright oder "Darf nicht verteilt werden" oder sonst was. Die Scripte können nirgens runter geladen und es steht nirgens, dass diese Scripte nicht verteilt werden dürfen.
      Darf (durften) diese Scripte auf einem "Fremd-Server" zum Download angeboten wurden? Nur mit Erlaubnis? Oder gar nicht?

    Nur mit Erlaubnis des Urhebers.

    1. Es werden (sehr schwere) Pflichtaufgaben (Programmieren mit algorithmischer Mathematik) gestellt, deren Lösungen von einigen "schnellen" Studenten vor dem Abgabetermin hochgeladen wurden. Diese können natürlich dann von anderen zum lösen der Aufgaben genutzt werden. Jetzt hieß es, ich hätte damit das Urheberrecht verletzt, "da aufgrund der Lösung auf die Idee der
      Aufgabenstellung geschlossen werden kann".

    Eine Idee ist nicht schutzfähig und während ausschließlich der Urheber der Frage deren Veröffentlichung verhindern kann, kann auch nur der Urheber der Antwort deren Veröffentlichung verhindern, wenn nicht bestimmte andere Kriterien erfüllt werden.
    Es sollte allerdings möglich sein, die Veröffentlichung anderweitig juristisch zu untersagen.

    Kann das sein? Dann müsste doch auch www.hausaufgaben.de, referate.de usw. geschlossen werden??

    Das steht aber gar nicht zur Diskussion.

    Abgesehen davon, dass es vielleicht nicht ganz im Sinne des Studierens ist, verletzt der Punkt 2 irgendwelche Rechte des Instituts?

    Diese Frage ist zu pauschal, aber ich kann nicht erkennen, inwiefern dies der Fall sein könnte.

    Ich habe nach der Mail erstmal alles offline genommen, aber könnten dir mir echt "gefährlich" werden??

    Gibt es bei euch einen Jura-Lehrstuhl? ;-)
    MfG, at

  3. Moin,

    lass erstmal alles aus der DB, was nicht von Dir bzw. Deinem Kommilitonen ist, die das Zeug freiwillig hochgeladen haben.

    1. Auf den Deckblättern der Scripte steht das Institut und der Prof. Aber kein Copyright oder "Darf nicht verteilt werden" oder sonst was. Die Scripte können nirgens runter geladen und es steht nirgens, dass diese Scripte nicht verteilt werden dürfen.
      Darf (durften) diese Scripte auf einem "Fremd-Server" zum Download angeboten wurden? Nur mit Erlaubnis? Oder gar nicht?

    Jeder Student, der sich bspw. die Lösungen herunterlädt, kann selbst entscheiden, ob die Lösung zu dem Problem / der Aufgabe passt, die er zu lösen hat.

    Man kann allerdings die grobe Aufgabenstellung in die Lösung übernehmen, dann hat man ja trotzdem wieder alles wesentliche...

    1. Es werden (sehr schwere) Pflichtaufgaben (Programmieren mit algorithmischer Mathematik) gestellt, deren Lösungen von einigen "schnellen" Studenten vor dem Abgabetermin hochgeladen wurden. Diese können natürlich dann von anderen zum lösen der Aufgaben genutzt werden. Jetzt hieß es, ich hätte damit das Urheberrecht verletzt, "da aufgrund der Lösung auf die Idee der
      Aufgabenstellung geschlossen werden kann".
      Kann das sein? Dann müsste doch auch www.hausaufgaben.de, referate.de usw. geschlossen werden??

    Du kannst nur die Urheberrechte desjenigen Verletzen, der die Lösung hochgeladen hat. Da er dies aber freiwillig getan hat, ist er damit einverstanden, dass seine Lösung auch von anderen unentgeltlich genutzt wird.

    Die Idee der Aufgabe kann nicht verletzt und/oder geschützt werden, sonst wäre ich auf Grund von Patenten steinreich. :-))

    Abgesehen davon, dass es vielleicht nicht ganz im Sinne des Studierens ist, verletzt der Punkt 2 irgendwelche Rechte des Instituts?

    Nur wenn das Aufgabenblatt z.B. eingescannt oder wortwörtlich abgeschrieben und zur Verfügung gestellt wird.

    Ich habe nach der Mail erstmal alles offline genommen, aber könnten dir mir echt "gefährlich" werden??

    Schütz die DB doch erstmal durch ein Passwort, das Du an die "Mitwirkenden" weitergibst und nenn Deine Seite "E-Technik-Arbeitsgruppenseite".

    Dann schreibe dem Prof. zurück oder sprich bei ihm vor, dass die DB natürlich nur als Lern- und Arbeitsgruppe im Netz gedacht war und nicht als Abschreibhilfe.

    Offiziell kann er Dich eh nicht bestrafen oder rechtliche Schritte einleiten. Inoffiziell entzieht sich alles weitere meiner Kenntnis...

    Am besten ist, dass Du versucht, das Problem ohne weitere Verhärtung der Fronten löst.

    Danke für die Antworten!!!

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    Grüße

    Andreas

  4. Vielen Danke für die Antworten,

    ich werde am Dienstag zur Rechtsberatung gehen und dann mal schauen...

    Ich hoffe das Beste!

    Danke und Grüße

    Thomas

  5. Moin!
    Zu 1. Soweit ich weiss, muss das Urheberecht in Deuschland geltend gemacht werden. Ich kenne jetzt das Skript nicht... zudem ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.

    1. Es werden (sehr schwere) Pflichtaufgaben (Programmieren mit algorithmischer Mathematik) gestellt, deren Lösungen von einigen "schnellen" Studenten vor dem Abgabetermin hochgeladen wurden. Diese können natürlich dann von anderen zum lösen der Aufgaben genutzt werden. Jetzt hieß es, ich hätte damit das Urheberrecht verletzt, "da aufgrund der Lösung auf die Idee der Aufgabenstellung geschlossen werden kann".

    Das ist "Quatsch mit Sose". Wenn auf etwas geschlossen werden kann, dann unterliegt das mit Sicherheit nicht dem Urheberrecht. Der Prof ist ein Riesentalent im Erfinden schwammiger Ausdrücke, die zu Schaum geschlagen werden. Er hätte Anwalt werden sollen.

    Ansonsten beanspruche ich das Urheberrecht an dem zitierten Text: "da aufgrund der Lösung auf die Idee der Aufgabenstellung geschlossen werden kann", da die "binäre Akkumlation hyperchondrischer Ejakulationen" eindeutig eine Äußerung von mir ist, "Quatsch mit Sose" ist hingegen von einem gewissen Pittiplatsch "dem lieben". Andererseits kann das Urheberecht daran auch jemand ganz anderes haben, denn: "Es gibt nichts Neues unter der Sonne" (Rabbi Akiba, 55-135 n.Chr., Jüd. Gelehrter)

    Nenne nicht die originale Aufgabenstellung- auf die mag der Prof ein Recht haben, wenngleich auch das letztendlich (Schaffenshöhe) zu bezweifeln ist. Das Urheberrecht für die Lösung liegt bei denen, die sie veröffentlichen, deren Schaffenshöhe ist ungleich höher. Da wird der Prof also nicht mit seinen Wünschen durchkommen. Fraglich ist jedoch, ob er Dir anders ans Bein pissen kann und wird.

    Professoren sind nämlich auch nur Lehrer, die es nicht ertragen können einmal nicht Recht zu haben.

    Heisst der Professor zufällig Erfurt?

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.