Hallo,
...um diese dann bei der Ermittlung ihrer persönlichen Einkommenssteuer wieder in Abzug bringen zu dürfen (heute geltende Gesetzeslage für Gewerbetreibende - sofern ich meinen Steuerberater richtig verstanden habe).
Das ist richtig, von der Einkommensteuer abgezogen werden darf das 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrages, allerdings nur soweit, wie auch tatsächlich Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte anfällt.
Ist also ein Nullsummenspiel für die meisten. Verlagert nur die Steuereinnahmen von "oben" (Bund) nach "unten" (Kommunen).
Nein. Das System funktioniert als tatsächliches Nullsummenspiel nur bei einem Durchschnittssteuersatz von 40% und einem Hebesatz von 400%. Nach einer Expertenschätzung führt die Ausdehnung der GewSt auf die Freiberufler bei diesen zu einer echten Mehrbelastung von durchschnittlich 5%.
Grüße
Torsten
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