Hello,
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das stimmt nicht mehr.
Ich hatte neulich eine wensentliche Gerichtsentscheidung zu diesem Thema gelinkt. Moment, ich suche nochmal:
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http://www.hannover.ihk.de/ecommerce/ec_angebote/ec_tipps/031031_80100_vk_impressum.htm
Außerdem spricht das Gesetz von "ständig verfügbar", was sich technisch nicht realisieren lässt. Denn wenn die Seite aus technischen Gründen nicht erreichbar ist, ist auch keine Anbieterkennzeichnung erreichbar.
Schlimmer noch: Wenn die Seite zwar erreichbar ist, aber aus irgendwelchen Gründen die verlinkte Seite mit den Pflichtangaben nicht funktioniert.
Daraus ergibt sich, dass es am Sinnvollsten ist, die Pflichtangaben im HTML-Code gleich im Kopf jeder Seite HART einzubinden. Laut Gerichtsbeschluss von oben, sind zwei Klicks auch nicht zuviel verlangt (rechte Maustaste/Quellcode anzeigen).
Wer den Hersteller eines Hifi-Gerätes ermitteln will, muss ja auch oft auf die Rückseite schauen *gg*
Grüße
Tom