Tom: Muss eine Impressumsseite "Impresum" heißen??

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Hello,

Ernsthaft: Das Teledienstgesetz (http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm) sagt in § 6:

"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen *** leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar *** zu halten:"

Die Frage ist also, ob "Kontakt" im Sinne des TDG leicht erkennbar ist.

"Informationen" wäre dann ja nach dem Gesetzestext das richtige Wort.

Oder?

Grüße

Tom