Hello,
Ernsthaft: Das Teledienstgesetz (http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm) sagt in § 6:
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen *** leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar *** zu halten:"
Die Frage ist also, ob "Kontakt" im Sinne des TDG leicht erkennbar ist.
"Informationen" wäre dann ja nach dem Gesetzestext das richtige Wort.
Oder?
Grüße
Tom