at: Urteil: Haftung des Admin-C/Aufgabe Liste IE-Lücken

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Hallo.

Anderes Beispiel: Eine bekannte PC-Zeitschrift veröffentlicht Fehler an einer Software ohne vorher den Hersteller zu informieren. Es kommt was kommen muss: Der Hersteller verklagt die Zeitschrift.

Anderes Beispiel: Ein bekanntes Nachrichten-Magazin veröffentlicht Verfehlungen eines Politikers, ohne diesen vorher zu informieren. Es kommt, was kommen muss: Der Politiker verklagt die Zeitschrift.
Wenn sich herausstellt, dass die Sachverhalte mit hinreichender Gründlichkeit recherchiert wurden, wird sich der V. i. S. d. P. immer auf die Pressefreiheit berufen und damit Recht erhalten.
MfG, at