Armin G.: Neues Impressumurteil

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Tach auch,

Oh, ich glaube kaum, das das wirklich einfach war. Auch kenne ich weder das Urteil noch die Urteilsbegründung. Ich finde es daher schon sehr anmaßend (bis lächerlich dumm) einfach ein Urteil über die Richter zu fällen, ohne überhaubt zu wissen, was die genau (und warum) gesagt haben.

Vor allem da die Richter sich naemlich anscheinend nicht so entschieden haben wie Heise berichtet hat. Das war naemlich ein Fehler des Gerichtsdieners, der das Urteil falsch interpretiert hat. Wenn man ein bisschen recherchiert findet man dass das wohl inzwischen korrigiert wurde (nur bei Heise bis jetzt wohl nicht, zumindest habe ich es noch nicht gesehen).

Beispiel (allerdings ohne die Korrektur, sondern nur mit dem "richtigen" Ergebnis):
http://www.guardian.co.uk/business/story/0,3604,1052955,00.html

Demnach hat Sony keinen Anspruch auf eine Einfuhrzollerstattung, auch wenn die EU die Klassifizierung noch einmal neu vornehmen muss

Aber jedem sein Anspruch....

Oder sein Heise. Die schnellsten sind die naemlich auch nicht immer und mit den Berichtigungen hapert es oft wenn sie mal schnell aber falsch waren.

Gruss,
Armin

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