Oh, ich glaube kaum, das das wirklich einfach war. Auch kenne ich weder das Urteil noch die Urteilsbegründung. Ich finde es daher schon
ich habe sie mir angesehen (und zu ca. 50% gelesen):
http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79969069T19010243&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where=()
Du hast recht, es war nicht einfach. Sony hat dafür sowohl das Alibi Linux für PS2 entwickelt als auch eine Basic Programmierumgebung.
Das diente dazu das Gericht davon zu überzeugen dass die PS2 frei programmierbar ist.
Allein das ist schon extrem merkwürdig, eigentlich wäre auch ohne diese Sachen klar das die PS2 frei programmierbat ist, aber naja. Das Gericht wollte halt Tatsachen und nicht nur die theoretische möglichkeit.
sehr anmaßend (bis lächerlich dumm) einfach ein Urteil über die Richter zu fällen, ohne überhaubt zu wissen, was die genau (und warum) gesagt haben.
das Urteil hat meine Meinung über den/die Richter/in nur bestätigt. Sie kleben an den Buchstaben des Gesetzes (was OK ist) und obskurer Erläuterungen zu den Gesetzen (was ich idiotisch finde) und nutzen bestehenden Spielraum in diesem Fall nicht aus.
Diese Vorschrift z.B. wurde nicht angewandt:
<zitat>
Kommen für die Einreihung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2 b) oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr Positionen in Betracht, so wird wie folgt verfahren:
...
b) Mischungen, Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, und für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die nach der Allgemeinen Vorschrift 3 a) nicht eingereiht werden können, werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden kann.
</zitat>
mit den Begründung, man könne eine Ware ja nicht nach ihrer Funktion klassifizieren. Es ist also egal, wenn 99,999% der Käufer die PS2 nur zum Spielen benutzen. Theoretisch könnten sie das Linux Pack kaufen und Anwendungsprogramme darauf benutzen. Sorry, aber das ist krank...
Dominik