Sven Rautenberg: 0190-Anrufbeantworter

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Moin!

Und weil sich Kunden abgezockt fühlen könnten, und die Firmen, auf die du verweist, deshalb in schlechtem Licht darstehen könnten ("Die dulden das ja offenbar, die Schweine"), wäre das einfachste, was du kriegen kannst, eine freundliche, kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung.

Muss er dann nicht eher eine Unterlassungserklärung abgeben? ;-)

Ja klar, die Unterlassungserklärung hängt hinten an der Abmahnung dran und soll unterschrieben zurückgereicht werden. :)

- Sven Rautenberg

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"Beim Stuff für's Web gibts kein Material, was sonst das Zeugs ist, aus dem die Sachen sind."
(fastix®, 13. Oktober 2003, 02:26 Uhr -> </archiv/2003/10/60137/#m338340>)