Sehr geehrter Herr skate-rock,
das deaktivieren der "Autostart-Funktion" von Windows - ob vorsätzlich oder nicht ist irrelevant - ist ein Verstoß gegen das seit 1. Okt. 2003 gültige Urheberrechtsgesetz.
Durch die Deaktivierung der "Autostart-Funktion" umgehen Sie den Kopierschutzmechanimus "MediaMax CD-3" von SunnComm. Dies ist illegal und wird rechtliche Folgen nach sich ziehen wenn Sie nicht innerhalb von 25 Minuten dafür sorgen die "Autostart-Funktion" wieder in Betrieb zu setzen.
Gelingt Ihnen dies bis zu o.g. Frist nicht, sind wir berechtigt und gezwungen ihren PC zu beschlagnahmen und in einer Schrottpresse zu Granulat zu verarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Rechteverwertungsgesallschaft