Hi Christian,
Ich weiss nicht, wie das bei Martin ist, aber in einem
meiner Arbeitsvertraege stand drin, dass ich, wenn notwendig,
Ueberstunden machen *muss*, die aber nicht bezahlt werden.
so eine Klausel ist nichtig, wenn es sich nicht um einen sog. "All-in"-Vertrag handelt (der wiederum nur für leitende Angestellte unanfechtbar ist), oder es einen sehr langen Durchrechnungszeitraum gibt. Selbst wenn man beispielsweise 20 Überstunden pauschal abgegolten bekommt, hat man ein Recht auf Auszahlung darüber hinausgehender Stunden, so diese anfallen. Ich weiß nicht, wie's in Deutschland aussieht, aber in Österreich werden 90% der Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht von den Dienstnehmern gewonnen. Solche Praktiken haben sich die meisten Firmen daher wieder abgewöhnt.
Da hat man dann keine Wahl.
Die hat man immer. Jaja, ich weiß...
Grüße,
Roland
<img src="http://my.opera.com/graphics/promote/opera7.gif" border="0" alt="">
[Opera ist derzeit um 25% billiger]
http://www.opera.com/buy/happyhour/