hi
meiner meinung nach, machst du dir mit dem bereitstellen der links deren inhalt zu eigen und wenn es gerippte DVDs sind oder anderes "illegales" material, dich somit auch strafbar.
weil grade bei links für filesharing von vorneherein klar ist was sich hinter dem link verbirgt, anders als bei links auf internetseiten, da kann man sich afaik absichern mit einem passus a la "zum zeitpunkt als der link gesetzt wurde war die seite oki. sollte sich das geändert haben bitte kurz bescheid sagen" (das war jetzt natürlich rehtlich nciht korrekt formuliert).
alles was oben steht ist rein subjektiv und hat nichts mit geltendem recht zu tun, sollte es das dennoch...gut so :)
so long
ole
(8-)>
ps: jeder anwalt der sich mit der materie auskennt wird a) dir von diesem projekt abraten und vermutlich b) dich dabei auch in keinster art und weise unterstützen....von einer pflichtverteidigung mal abgesehen.