Thoralf Knuth: Kriminelle Stahlhersteller?

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N'Abend,

bezüglich des "nachdem du davon kenntnis genommen hast" gibt es allerdings noch verschiedene definitionen, wie oft/regelmässig du dein forum/GB zu kontrollieren hast, oder ob du erst reagieren musst, nachdem du darauf aufmerksam gemacht wurdest o.ä.

Du vermengst hier ganz klar Gästebücher und Foren. Übrigens nehme ich für mich in Anspruch, mich in diesem Bereich recht gut auszukennen. ;) Dein Wissen ist in diesem Hinblick schlicht veraltet. Es ist heutzutage nicht mehr so, dass man automatisch für Einträge haftet. Und eine regelmässige Kontrolle setzt die praktische Möglichkeit dazu voraus. Und diese Möglichkeit ist bei einem privaten Gästebuch etwas leichter zu finden als in einem Forum mit mehreren hundert Posts pro Tag. So schlimm, wie viele immer noch glauben, ist die deutsche Rechtssprechung in schon älteren Fragen des Internets nicht mehr. Und die Frage nach dem Kenntnis erlangen ist in der Tat nicht abschließend geklärt, aber wohl schon recht sinnvoll eingegrenzt. Ein Urteil hatte ich Dir bereits genannt, und auch das berühmt-berüchtigte Gästebuch-Urteil lohnt es sich, ganz zu lesen. Der Kontext bei selbigem ist recht interessant.
Mich stört vor allem, dass in einem Forum, in dem eher Computer-Fachleute denn Juristen unterwegs sind, tatsächlich derart pauschaliert eine Forenhaftung behauptet wird.
Wenn das so einfach wäre, wie Du Dir das denkst, warum ist dann noch keine der entsprechenden Gesellschaften und Behörden gegen die Tauschbörsenseiten und -Foren vorgegangen, wo doch unbestritten zumindest dort die Seite nahezu ausschließlich für den Tausch urheberrechtlich geschützter Materialien verwendet wird und das zugrundeliegende Prinzip des Up- und Downloads bis auf wenige Ausnahmefälle schon vor der Novellierung des UrhR in Deutschland nicht nur unzulässig sondern auch strafbar war bzw. ist?

Gruss, Thoralf

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Sic Luceat Lux!