hi,
Tatsaechlich gibt es auch in der (westeuropaeischen) Rechtsprechung die Fortsetzung des 'gesunden Menschenverstandes'.
der wird aber idR nur beim beklagten vorrausgesetzt, die richter selber beweisen diesen höchst selten.
gruss,
wahsaga
hi,
Tatsaechlich gibt es auch in der (westeuropaeischen) Rechtsprechung die Fortsetzung des 'gesunden Menschenverstandes'.
der wird aber idR nur beim beklagten vorrausgesetzt, die richter selber beweisen diesen höchst selten.
gruss,
wahsaga