Alexander Rehbein: Linkseiten (edonkey/applejuice)

Hallo zusammen,

ich bin sicherlich nicht der erste, der solch eine Diskussion beginnt, aber im  Archiv hab ich nicht wirklich das passende gefunden.

Nun zu meinen Fragen:

Wie sieht es mit Link-Seiten für FileSharing-Seiten aus? Insbesondere nach dem neuen Urhebergesetz?

Kann man sich da irgendwie rechtlich absichern? Disclaimer bringen ja entgegen allgemeiner Praktiken sowieso nichts - oder bin ich da fehl-informiert?

Gibt es da feine Unterschiede, ob die Seite wie ein Forum funktioniert (d.h. die Links werden von den Besuchern selbst gestellt) oder ob Sie durch ein Team "erweitert" wird? Wenn das einen Unterschied macht - macht es einen weiteren Unterschied, wenn das ganze moderiert wird?

Fragen über Fragen - wäre klasse, wenn mir jemand eine mehr oder weniger korrekte Antwort geben könnte :)

Viele Grüße
Alex

  1. Ein forum hatt den vorteil, dass du sagen kannst:

    "Jeder user ist für das verantwortlich was er tuht."

    "Wir verplichten uns nicht(können es nicht) alle beiträge auf rechtmässigkeit zu überpüfen"

    "Wir behalten uns vor im falle einer strafbaren handlung, alle verfügbaren daten, an die zuständige behörde zu übergeben..."

    Das kannst du zwar auch bei einem team festlegen, nur ist dann klar wer sie links gepostet hatt *gg*

    PS: Ich würde mich zwecks formulierung am besten mit nem anwalt zusammen setzten...

    GreeZ EmCee

    1. Hallo EmCee,

      hallo WACH !

      Ein forum hatt den vorteil, dass du sagen kannst:
      "Jeder user ist für das verantwortlich was er tuht."
      "Wir verplichten uns nicht(können es nicht) alle beiträge auf rechtmässigkeit zu überpüfen"
      "Wir behalten uns vor im falle einer strafbaren handlung, alle verfügbaren daten, an die zuständige behörde zu übergeben..."

      Schmarrn - SCNR !

      Tatsaechlich gibt es auch in der (westeuropaeischen) Rechtsprechung die Fortsetzung des 'gesunden Menschenverstandes'.

      Also greifen solch nette Sprueche wie "Ich habe Ihnen zwar eine Bombe geschenkt, aber natuerlich nie erwartet, dass Sie sie zuenden" NICHT (der Goettin sei Dank !).

      UND HALLO: Wer ein Forum betreibt, ist natuerlich auch fuer dessen Inhalte verantwortlich !

      Fuer weitergehende Informationen empfehle ich den Begriff 'Disclaimer' bei beliebigen Suchmaschine.

      gruesse
      rainer groth

      --
      ss:| zu:} ls:& fo:) de:] va:| ch:] n4:° rl:? br:$ js:| ie:| fl:( mo:?
      (--> einer der letzten bauhaeusler <--)
      1. Hallo Rainer,

        auch wenn ich in Sachen eDonkey-Seiten der Ansicht bin, Offensichtliches kann man nicht kaschieren, so hoffe ich doch, dass dieses:

        UND HALLO: Wer ein Forum betreibt, ist natuerlich auch fuer dessen Inhalte verantwortlich !

        erstens nicht ernst gemeint war und zweitens auf Unkenntnis der aktuellen Rechtslage beruht. Diese Aussage hiesse, ich gröhle hier nationalsozialistische Parolen und Stefan geht dafür vor Gericht?!

        Fuer weitergehende Informationen empfehle ich den Begriff 'Disclaimer' bei beliebigen Suchmaschine.

        Fuer weitergehende Informationen empfehle ich zB folgendes Urteil des LG Köln AZ 28 O 627/02, welches bereits nach der Reform des TDG gesprochen wurde.

        Gruss, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. hi,

          [...]so hoffe ich doch, dass dieses:

          UND HALLO: Wer ein Forum betreibt, ist natuerlich auch fuer dessen Inhalte verantwortlich !
          erstens nicht ernst gemeint war und zweitens auf Unkenntnis der aktuellen Rechtslage beruht. Diese Aussage hiesse, ich gröhle hier nationalsozialistische Parolen und Stefan geht dafür vor Gericht?!

          wenn du schon von der aktuellen rechtslage redest, dann sollte dir folgendes klar sein:
          wenn du z.b. eine rechtsradikale parole, nachdem du davon kenntnis genommen hast, in deinem forum stehen lässt, dann sagt die justiz, dass du sie dir "zu eigen gemacht" hättest, sie also auch deine meinung widerspiegelt.

          bezüglich des "nachdem du davon kenntnis genommen hast" gibt es allerdings noch verschiedene definitionen, wie oft/regelmässig du dein forum/GB zu kontrollieren hast, oder ob du erst reagieren musst, nachdem du darauf aufmerksam gemacht wurdest o.ä.

          gruss,
          wahsaga

          1. N'Abend,

            bezüglich des "nachdem du davon kenntnis genommen hast" gibt es allerdings noch verschiedene definitionen, wie oft/regelmässig du dein forum/GB zu kontrollieren hast, oder ob du erst reagieren musst, nachdem du darauf aufmerksam gemacht wurdest o.ä.

            Du vermengst hier ganz klar Gästebücher und Foren. Übrigens nehme ich für mich in Anspruch, mich in diesem Bereich recht gut auszukennen. ;) Dein Wissen ist in diesem Hinblick schlicht veraltet. Es ist heutzutage nicht mehr so, dass man automatisch für Einträge haftet. Und eine regelmässige Kontrolle setzt die praktische Möglichkeit dazu voraus. Und diese Möglichkeit ist bei einem privaten Gästebuch etwas leichter zu finden als in einem Forum mit mehreren hundert Posts pro Tag. So schlimm, wie viele immer noch glauben, ist die deutsche Rechtssprechung in schon älteren Fragen des Internets nicht mehr. Und die Frage nach dem Kenntnis erlangen ist in der Tat nicht abschließend geklärt, aber wohl schon recht sinnvoll eingegrenzt. Ein Urteil hatte ich Dir bereits genannt, und auch das berühmt-berüchtigte Gästebuch-Urteil lohnt es sich, ganz zu lesen. Der Kontext bei selbigem ist recht interessant.
            Mich stört vor allem, dass in einem Forum, in dem eher Computer-Fachleute denn Juristen unterwegs sind, tatsächlich derart pauschaliert eine Forenhaftung behauptet wird.
            Wenn das so einfach wäre, wie Du Dir das denkst, warum ist dann noch keine der entsprechenden Gesellschaften und Behörden gegen die Tauschbörsenseiten und -Foren vorgegangen, wo doch unbestritten zumindest dort die Seite nahezu ausschließlich für den Tausch urheberrechtlich geschützter Materialien verwendet wird und das zugrundeliegende Prinzip des Up- und Downloads bis auf wenige Ausnahmefälle schon vor der Novellierung des UrhR in Deutschland nicht nur unzulässig sondern auch strafbar war bzw. ist?

            Gruss, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
      2. hi,

        Tatsaechlich gibt es auch in der (westeuropaeischen) Rechtsprechung die Fortsetzung des 'gesunden Menschenverstandes'.

        der wird aber idR nur beim beklagten vorrausgesetzt, die richter selber beweisen diesen höchst selten.

        gruss,
        wahsaga

  2. hi

    meiner meinung nach, machst du dir mit dem bereitstellen der links deren inhalt zu eigen und wenn es gerippte DVDs sind oder anderes "illegales" material, dich somit auch strafbar.
    weil grade bei links für filesharing von vorneherein klar ist was sich hinter dem link verbirgt, anders als bei links auf internetseiten, da kann man sich afaik absichern mit einem passus a la "zum zeitpunkt als der link gesetzt wurde war die seite oki. sollte sich das geändert haben bitte kurz bescheid sagen" (das war jetzt natürlich rehtlich nciht korrekt formuliert).

    alles was oben steht ist rein subjektiv und hat nichts mit geltendem recht zu tun, sollte es das dennoch...gut so :)

    so long
    ole
    (8-)>

    ps: jeder anwalt der sich mit der materie auskennt wird a) dir von diesem projekt abraten und vermutlich b) dich dabei auch in keinster art und weise unterstützen....von einer pflichtverteidigung mal abgesehen.

  3. Hallo,

    Wie sieht es mit Link-Seiten für FileSharing-Seiten aus? Insbesondere nach dem neuen Urhebergesetz?

    Kann man sich da irgendwie rechtlich absichern?

    Ich glaube kaum, dass es eine rechtliche Absicherung gibt. Entweder es ist legal, oder es ist nicht legal. Das sollte eigentlich nicht durch einen extra Absatz auf der Seite vom einen Standpunkt zum anderen wechseln.

    Aber ob man es jetzt darf oder nicht, das kann ich dir nicht sagen. So verboten kann es wohl nicht sein, wenn man bedenkt, dass http://eselfilme.de laut DENIC auf Bernhard Syndikus von der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus registriert ist. Die Leute sind Anwälte, also könnte man meinen sie wissen auch was sie tun.

    Viele Grüße,

    Stefan

    --
    Lass dir das Tanzen NICHT verbieten
    http://tanzverbot.de
    1. hi,

      So verboten kann es wohl nicht sein, wenn man bedenkt, dass http://eselfilme.de laut DENIC auf Bernhard Syndikus von der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus registriert ist. Die Leute sind Anwälte, also könnte man meinen sie wissen auch was sie tun.

      auch wenn gravenreuth eine menge an - aus menschlicher sicht zumindest "fragwürdigen" - prozessen geführt hat, so ist er doch auch jemand, der sich für netzkultur im allgemeinen interessiert. deshalb ist es auch gut vorstellbar, dass er es mit dieser seite gerne mal auf einen prozess ankommen lassen würde ...

      gruss,
      wahsaga

      1. Hallo

        ... http://eselfilme.de laut DENIC auf Bernhard Syndikus von der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus registriert ist.

        auch wenn gravenreuth eine menge an - aus menschlicher sicht zumindest "fragwürdigen" - prozessen geführt hat, so ist er doch auch jemand, der sich für netzkultur im allgemeinen interessiert. deshalb ist es auch gut vorstellbar, dass er es mit dieser seite gerne mal auf einen prozess ankommen lassen würde

        Dann schau dir mal nur die Startseite an bzw. lese sie durch.
        Man beachte die allseits bekannte "Disanzierung II". Den Links
        bin ich nicht gefolgt, ich traue der Sache nicht weiter, als ich
        auch nur irgendwen werfen kann. ;-)

        Tschö, Auge

        --
        Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
        (Victor Hugo)
        1. hi,

          Dann schau dir mal nur die Startseite an bzw. lese sie durch.
          Man beachte die allseits bekannte "Disanzierung II".

          über die unwirksamkeit von disclaimern bescheid zu wissen, trau ich herrn gravenreuth durchaus zu.
          u.a. deshalb ja auch meine these, dass dies ein versuch sein könnte, "es einfach mal drauf ankommen zu lassen" - gerade da es in diesem bereich noch relativ wenig rechtssicherheit gibt, wäre ein grundsatzurteil sicher eine interessante sache.
          und gravenreuth war schon immer ein bisschen publicity-geil, und dieses thema würde bei heise.de & co. garantiert einiges an beachtung finden, so es denn zu einem rechtsstreit kommen sollte.

          gruss,
          wahsaga