Hallo.
Soweit ich weiß, müssen mindestens 4 Zeichen vorhanden sein, um schutzwürdige Wortmarken zu erhalten. Aber ich bin kein Rechtsanwalt und weiß das daher nicht sicher (aber meine frühere Firma wollte mal was 3-Buchstabiges schützen lassen und das ging nicht...)
Wäre dem so, würden sich BMW, IBM, SAP [Liste beliebig fortzuführen] aber mächtig ärgern. Allerdings sollte dies deine Nick-Wahl nicht beeinflussen, soweit du nichts geschäftsschädigendes verbreitest.
MfG, at
Hi,
drei Zeichen gehen ja noch - aber ein Buchstabe und eine Zahl?
E7