Hans35: Lang genutzte Softwareverfahren jetzt geschützt ???

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Hallo,

Ich erachte es als sehr erschreckend mit welcher dynamik Patente im Softwarebereich erteilt werden. Ich kann leider nicht im geringsten nachvollziehen, welches Grundkonzept innerhalb dieser "Erfindungen" eine "Neuerung" sind. All diese, in den beschriebenen Patenten , Erfindungen und einhergehenden Umgebungsbeschreibungen sind mir direkt oder in abgewandelter Form schon bekannt.

Von "Dynamik bei Patenten im Softwarebereich" kann ich nichts bemerken, eher von einer kleinen Zahl meist recht unpassender Beispiele in der öffentlichen Diskussion.

Einen Gebrauchsschutz kann ich hier auch nicht nachvollziehen.

Was meinst du damit? Dass sich die meisten Patente _nicht_ zu Geld machen lassen, ist eine altbekannte Tatsache.

Mein Grundverständniss über Patente basierte immer noch auf dem Wissen das selbst Projekte und Ideen, welche nicht patentiert sind, aber aufgrund der offiziellen "Bekanntgabe" oder Verbreitung schon einen gewissen Schutz haben, nicht mehr patentiert werden können ?????

Es werden weder "Wissen" noch "Projekte" noch "Ideen" patentiert, sondern nur technische Vorrichtungen oder technische Verfahren. Und auch nur, wenn einer solchen Vorrichtung oder einem solchen Verfahren eine Erfindung zu Grunde liegt, die am Anmeldetag neu war. (Bei Erstanmeldung im Auslands heißt es statt Anmeldetag "Prioritätstag", weil der Anmeldetag in Deutschland dann ja später liegt).

Das wäre ja auch als logisch zu empfinden, da ich kaum glaube das man sich heute noch einen "Eimer" patentieren lassen kann. Nach den aktuellen Patentschriften zu Urteilen, geht das aber wohl doch irgendwie !?

Nein. Es gilbt allenfalls (wie überall) einen geringe Zahl von falschen Entscheidungen. Die werden im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren korrigiert, notfalls geht das bis zum Bundesgerichtshof. Einspruch beim Patentamt ist innerhalb von 3 Monaten nach Erscheinen der Patentschrift möglich (Termin ist da auch aufgedruckt); Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht ist während der ganzen Laufzeit des Patents möglich. Wer das anstrengt, sollte aber auch beweisen können, dass die Erfindung am Prioritätstag nicht neu war.
[Klar kann auch heute noch ein Eimer patentiert werden: Wenn man z.B. einen neuartigen Griff dran hat oder ein neuartiges Material verwendet.]

Einer unserer Streitpunkte sind hierbei die eingetragenen Patente der Nutzwerk GmbH !
Vorrichtung und Verfahren zur Bereitstellung von benutzerspezifischen Informationen in Datennetzen.
... DE10045279 ...
... Es gilt nur aufzuzeigen das Verfahren dieser Art schon erheblich lange existieren und schon vor diesem Patent extrem weit verbreitet waren!

Die Schrift DE10045279A1 ist eine keine Patentschrift sondern eine Offenlegungsschrift. Ein Patent ist also (noch) nicht erteilt. Offenlegungsschriften erscheinen i.d.R. 18 Monate nach dem Prioritätstag und informieren darüber, was jemand angemeldet hat und daher _evtl._ patentiert werden könnte. Nur zu ca. 25% der Offenlegungsscriften gibt es inhaltsgleiche Patentschriften.

  • DE10048113    Vorrichtungen und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Informationen

Dieses Patent erweckte bei uns den schwerwiegensten Streitpunkt !  Content Filter ????  Mir sind mehrere Open Source Projekte bekannt welche schon seit 1996 oder früher genau diesen beschriebenen

Wenn du das nachweisen kannst, hättest du Einspruch erheben sollen.

Das "Neue" am Prioritätstag war bei den Patenten DE19958638C2 und DE10048113C2 (sie gehören zusammen, das zweite ist ein "Zusatzpatent" zum ersten) vermutlich, dass das Filter beim Sender der Information (also beim Server) angeordnet ist und der Nutzer (Client) sich identifizieren muss damit sein "individuelles" Filter beim Server zum Einsatz kommt. Sowas habe ich bis heute noch nicht gesehen. Wenn man sic dafür genauer interessiert, muss man sich die sechs Schriften besorgen, die vorn auf der Patentschrift (unter Punkt 56) angegeben sind. (Hab ich nicht gemacht.)

Im Übrigen: Wer braucht sowas? Es wundert mich nicht, dass sich niemand gefunden hat, um hier Einspruch zu erheben.
Es kommt halt immer darauf an, was genau im erteilten Patentanspruch 1 steht, das übrige ist Nebensache.

Übrigends: Ein einziger Fall einer "offenkundigen Vorbenutzung" genügt, damit ein (dann ja zu Unrecht erteiltes) Patent widerrufen wird!

... Patente dieser Art halte ich persönlich für absolut gefährlich !!! Diese Patente müsste man noch genau prüfen, jedoch vermute ich hierbei ein gewaltiges Potential, ...

Bisher sicher noch nicht, Bestrebungen sind aber von verschiedenen Interessengruppen erkennbar, bei den anstehenden Änderungen der Patentgesetze ein eigenes Süppchen zu kochen.

Was wirklich das Problem ist: Per Internet und CD-Brenner können Privatleute Daten austauschen, mittels derer man patentierte Erfindungen ausführen kann, ohne dass ein gewerblicher Zwischenhändler als Stelle zum Einkassieren der Lizenzgebühren existiert. So etwas gab es füher nicht, da muss sich das Patentgesetz an die neuen Realitäten anpassen.

Bestrebungen, in diesem Zusammenhang den Patentschutz an sich auszuweiten, z.B. auf "Computerprogramme an sich" oder auf mathematische Methoden oder auf Geschäftsmethoden, sind m.E. zum Scheitern verurteilt. Dies schon deshalb, weil auf diesen Gebieten von den Patentämtern der Welt nicht (wie sonst in der gesamten Technik) bereits praktisch alles, was es so gibt, gesammelt und recherchierbar aufbereitet wurde. Allein zur entsprechenden Aufbereitung der zwei SuSE Linux-DVDs würde ich Dutzende von Mannjahren veranschlagen! - Und niemand hat wirklich Interesse an Patenten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtsbeständig sind (das ist nämlich ein teurer Spaß), weil man einfach nicht vernünftig nach der Erfindung recherchieren kann.

Gruß
Hans35