Hans35: Keine Patente für Software und Geschäftsmethoden!

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Hallo.

PS. Ich bin auch gegen die Ausdehnung des Patentschutzes auf Software "als solche", aber ich denke, dass ist hier ein "Nebenkriegsschauplatz" um von den tatsächlich angestrebten Änderungen abzulenken.

... würde ich mich freuen zu wissen, auf welche Änderungen du anspielst.

Der Hauptgrund für die angestrebten Änderungen im gewerblichen Rechtsschutz - sowohl im Urheberrectsschutz wie im Patentrecht - sind die "tatsächlichen" Änderungen im Handeln der Menschen, die in den letzten Jahren durch zwei Dinge eingetreten sind: Durch schnelles Internet und durch CD-Brenner. Diese haben zur Folge, dass auf Gebieten, in denen es ein eingespieltes, funktionierendes "System" gab, alles durcheinandergeraten ist und es keine richtige Rechtssicherheit mehr gibt.

Ich mache mal ein frei erfundenes Beispiel aus dem Patentrecht:
Jemand erfindet, wie man den Zündzeitpunkt für einen Auto-Motor festlegen muss, damit der Benzinverbrauch bei höhere Leistung geringer wird. (Bei alter Käfer-Motor gab's mal eine "Unterdruckdose", die hat genau das bewirkt.) Der Erfinder, der sein Patent dafür bekommen hat, (z.B. VW, könnte aber auch ein Privatmann sein) bekommt sein Geld dadurch, dass Unterdruckdosen in Lizenz hergestellt werden, und er pro Stück einen "gerechten" Anteil am Verkaufspreis erhält. Der ganze Vorgang spielt sich innerhalb der gewerblichen Wirtschaft ab.

Macht jemand heute (oder Zukunft) dieselbe Erfindung, dann ist das Auto mit einem Bordcomputer ausgestattet, der auch die ganze Motorsteuerung übernimmt. Die Realisierung des richtigen Zündzeitpunkts übernimmt der Bordcomputer, die Erfindung selber ist daher nur noch ein Stück Software. Will man die verkaufen, wie früher die Unterdruckdose und dabei für jedes Exemplar den "Erfinderlohn" kassieren, dann klappt das nicht: Die Software wird auf einer CD angeboten, die man im Bordcomputer des Autos installieren kann, aber sie verbreitet sich viel schneller per Internet und CD-Brenner als durch Verkauf. Und zwar von privat an privat:  CD brennen, einspielen und Benzin sparen.

Privatleute unterliegen nicht dem Patentrecht, es ist ja ein _gewerbliches_ Schutzrecht. Der Erfinder geht daher (im Vergleich zu früher) fast leer aus, und das wird als ungerecht empfunden: Daher soll am Patentrecht gedreht werden, um möglichst den alten Zustand wieder herzustellen. Dafür gibt's verschiedene Ansatzpunkte, die der Sache aber alle nicht so richtig gerecht werden: Hauptsächlich kann man die privaten "Diebe des Eigentums" kriminalisieren, wie man es ja schon vom Kopieren von Musik-CDs bis hin zur Kriminalisierung von Schülern versucht.

Vor diesem Hintergrund versuchen einige, ihr eigenes Süppchen zu kochen, und das geht in Richtung "Ausweitung des Patentschutzes": Nämlich einerseits auf "Software an sich" (war als eines der weningen technischen Gebiete bisher vom Patentschutz in Deutschland und Europa ausgenommen), und andererseits über technische Sachverhalte hinaus auf Geschäftsmethoden u.ä.

Prinzipiell spricht erst mal nichts dagegen: Warum soll nicht der "Erfinder" der Kapitallebensversicherung genauso von seiner Idee profitieren, wie der der Erfinder des Farbfernsehens oder des Dübels? - Wer soetwas propagiert, hat dabei natürlich den eigenen Vorteil im Auge.

Ich bin deshalb gegen die Ausweitung des Patentschutzes, weil es praktisch unmöglich ist, das so durchzuziehen, dass dabei dieselbe Rechtssicherheit entsteht, wie sie sich in über 150 Jahren im "hergebrachten" Patentrecht entwickelt hat. Zum einen gibt es kein geeignetes Personal (also Prüfer in den Patentämtern), das sowohl auf den betreffenden technischen (oder dann auch nichttechnischen) Gebieten als auch im Patentrecht kompetent ist. Dramatischer ist aber, dass es keinen in recherchierbarer Form gesammelten "Stand der Technik" gibt, wie er für die herkömmlichen Gebiete in 150 Jahren in den Patentämtern der Welt angelegt wurde.

Man stelle sich z.B. vor, jemand hat ein neues Iterationsverfahren erfunden. Kann jemand ersthaft in vernümftiger Zeit auch nur die beiden SuSE-DVDs durchsuchen, ob da irgendwo im Source-Code genau diese Verfahren angewandt wurde? Und es gibt ja nicht nur diese beiden DVDs. Es müßte daher erst einmal alles, was an mathematischen Verfahren in den letzten 100 Jahren veröffentlicht wurde, daraufhin untersucht werden, ob es ein Iterationsverfahren enthält; für diese sind dann Klassen zu bilden und die Veröffentlichungen sind dann in diesen Klassen einzusortieren. Erst wenn diese Arbeit durchgezogen ist, kann man mit einiger Rechtssicherheit ein Iterationsverfahren prüfen, ob es patentfähig ist, und dann patentieren oder eben nicht. Klar, das erfordert, je nachdem, was alles neurdings patentiert werden soll, hunderte oder zehntausende Mannjahre, befvor das erste nach den herghebrachten europäischen Standards geprüfte Patent erteilt werden kann.

Was dabei dann wirklich herauskommt, ist so ähnlich wie das US-Patent: Claims abstecken (wie die Goldgräber im Wilden Westen), und wenn dann tatsächlich "Gold" da ist, muss man die (juristische) Pistole in Bereitschaft haben. Nicht anders funktionieren das "Amazon"-Patent und all die anderen US-Patente in der gegenwärtigen Diskussion.

Ich denke wir müssen stolz darauf sein, dass wir es im "alten Europa" anders machen. Wir sollten unsere gewachsene Rechtsordnung verteidigen, (auch wenn sie ihre eigenen Fehler hat). Dazu gehört, rechtssichere Patente zu erteilen, die nur zu geringem Prozentsatz gerichtlich überprüft werden müssen. Ich sehe nicht, dass das für Softwarepatente oder für Geschäftsmethoden praktisch möglich wäre.

So, jetz hör ich auf.

Gruß
Hans35