Hi,
Ich habe mich vorher mit meinem Vater gestritten, ob in Deutschland momentan dasselbe möglich ist, wie es die Recording Industry Association of America in den USA praktiziert, dass die Provider zur Herausgabe der Userdaten gezwungen werden können.
Natürlich können sie, mit einem richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Ob die Daten allerdings tatsächlich (noch) gespeichert sind, steht auf einem anderen Blatt.
Ich habe behauptet, dass das bei uns (noch?) nicht geht (außer bei strafbaren Sachen wie Kinderpornographier u.a.).
Naja, Kinderpornografie ist schon ziemlich arg. Theoretisch könnte die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf irgendeine Straftat einen solchen Beschluss erwirken.
Was sagt Ihr dazu? Wäre auch toll, wenn ihr dazu einen guten Link habt, damit ich meinem Daddy was unter die Nase halten kann.
Viele Grüße
Torsten