Marc: Dürfen deutsche Provider Daten an dritte herausgeben?

Hallo,

meine Frage pass nicht ganz in dieses Forum. Das weiß ich.
Aber ich schätze es sehr, weil man schnelle kompetente Antworten bekommt, wie sonst nirgendwo.

Ich habe mich vorher mit meinem Vater gestritten, ob in Deutschland momentan dasselbe möglich ist, wie es die Recording Industry Association of America in den USA praktiziert, dass die Provider zur Herausgabe der Userdaten gezwungen werden können.

Ich habe behauptet, dass das bei uns (noch?) nicht geht (außer bei strafbaren Sachen wie Kinderpornographier u.a.).

Was sagt Ihr dazu? Wäre auch toll, wenn ihr dazu einen guten Link habt, damit ich meinem Daddy was unter die Nase halten kann.

mfg Marcel

  1. Hallo,
    ich habe gehört, falls Verdacht auf Straftat besteht, muss der Provider die Infos an den Staatsanwalt rausgeben.

    Ich glaube es ist noch nicht lange so, erst seit kurzem.

    MFG
    Andavos

    --
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  2. Ich habe mich vorher mit meinem Vater gestritten, ob in Deutschland momentan dasselbe möglich ist, wie es die Recording Industry Association of America in den USA praktiziert, dass die Provider zur Herausgabe der Userdaten gezwungen werden können.

    Ich habe behauptet, dass das bei uns (noch?) nicht geht (außer bei strafbaren Sachen wie Kinderpornographier u.a.).

    Das finde ich putzig: Wie kommst Du darauf, daß Raubkopieren nicht strafbar sei?

    Gruß,
      soenk.e

  3. Moin!

    Ich habe mich vorher mit meinem Vater gestritten, ob in Deutschland momentan dasselbe möglich ist, wie es die Recording Industry Association of America in den USA praktiziert, dass die Provider zur Herausgabe der Userdaten gezwungen werden können.

    Ja, können sie auch hierzulande, allerdings nicht an irgendwen, sondern nur an die Strafverfolgungsbehörden.

    Ich habe behauptet, dass das bei uns (noch?) nicht geht (außer bei strafbaren Sachen wie Kinderpornographier u.a.).

    Wenn jemand Anzeige erstattet, weil er eine strafbare Handlung vermutet, und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft diese Vermutung nicht sofort ausräumen können, dann wird der Provider nach den Benutzerdaten gefragt. Und die wird er dann herausgeben. An diesem Punkt ist die Strafbarkeit einer Handlung aber noch nicht geklärt.

    - Sven Rautenberg

    --
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  4. Hi,

    Ich habe mich vorher mit meinem Vater gestritten, ob in Deutschland momentan dasselbe möglich ist, wie es die Recording Industry Association of America in den USA praktiziert, dass die Provider zur Herausgabe der Userdaten gezwungen werden können.

    Natürlich können sie, mit einem richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Ob die Daten allerdings tatsächlich (noch) gespeichert sind, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich habe behauptet, dass das bei uns (noch?) nicht geht (außer bei strafbaren Sachen wie Kinderpornographier u.a.).

    Naja, Kinderpornografie ist schon ziemlich arg. Theoretisch könnte die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf irgendeine Straftat einen solchen Beschluss erwirken.

    Was sagt Ihr dazu? Wäre auch toll, wenn ihr dazu einen guten Link habt, damit ich meinem Daddy was unter die Nase halten kann.

    http://www.google.de

    Viele Grüße
    Torsten