Moin!
Ich habe mich vorher mit meinem Vater gestritten, ob in Deutschland momentan dasselbe möglich ist, wie es die Recording Industry Association of America in den USA praktiziert, dass die Provider zur Herausgabe der Userdaten gezwungen werden können.
Ja, können sie auch hierzulande, allerdings nicht an irgendwen, sondern nur an die Strafverfolgungsbehörden.
Ich habe behauptet, dass das bei uns (noch?) nicht geht (außer bei strafbaren Sachen wie Kinderpornographier u.a.).
Wenn jemand Anzeige erstattet, weil er eine strafbare Handlung vermutet, und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft diese Vermutung nicht sofort ausräumen können, dann wird der Provider nach den Benutzerdaten gefragt. Und die wird er dann herausgeben. An diesem Punkt ist die Strafbarkeit einer Handlung aber noch nicht geklärt.
- Sven Rautenberg
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