Tom: Staatswappen der DDR

Hello,

ich habe hier leider keine Zeitung, aber gerade einen aufgeregten Anruf von einem Freund erhalten, der das Staatswppen der DDR auf seiner Internetseite und auf Briefpapier genutzt hat.

Was hat es damit auf sich mit dem Verkauf und der Markeneintragung? Hat da jemand zufällig oder absichtlich ein paar Links für mich?

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
  1. Hallo Tom,

    Was hat es damit auf sich mit dem Verkauf und der Markeneintragung? Hat da jemand zufällig oder absichtlich ein paar Links für mich?

    Habe es auch gestern im Radio gehört. Ich hätte garnicht gedacht daß das überhaupt möglich ist? Zwar gibt es die DDR so nicht mehr, aber ich dachte das solche Rechte mit der Wiedervereinigung automatisch an die BRD übergegangen wären, ähnlich wie bei einer Firmenfusion :-)

    Mehr Infos unter: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/39282.html

    Grüsse AndreD

    1. Hallo,

      Mehr Infos unter: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/39282.html

      Jetzt hab ich kurz gestutzt, aber das Ding wird wohl nicht durchgehen, das ist ja vor der Anmeldung schon genutzt worden. Hoffe ich zumindest. :/

      Gruß, Thoralf

      --
      Sic Luceat Lux!
      1. Hallo,

        Mehr Infos unter: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/39282.html
        Jetzt hab ich kurz gestutzt, aber das Ding wird wohl nicht durchgehen, das ist ja vor der Anmeldung schon genutzt worden. Hoffe ich zumindest. :/

        Schau Dir doch mal die Geschmacksmuster auf seiner Seite an!
        Da wird das offizielle Wappen von Berlin verwendet.
        (Bär mit Krone ist offiziell, Bär ohne Krone nicht offiziell)
        Das ist laut Senat von Berlin verboten.
        Nicht mal Berlin Unternehmen dürfen das Wappen in irgendeiner Form verwenden.

        Naja gut ich werde mal die zuständige Senatsverwaltung informieren, die wird hoffententlich alles notwendige in die Wege leiten.
        TomIRL

        1. Hallo,

          Schau Dir doch mal die Geschmacksmuster auf seiner Seite an!
          Da wird das offizielle Wappen von Berlin verwendet.

          Das ist dreist und wohl sogar dummdreist. Soweit hatte ich gar nicht geschaut. Vielleicht ergibt sich so ja schon was.

          Naja gut ich werde mal die zuständige Senatsverwaltung informieren, die wird hoffententlich alles notwendige in die Wege leiten.

          Die Antwort interessiert mich, gern auch per Mail, falls bis dahin der Thread im Archiv sein sollte. :)

          Frühlingsgrüße, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
          1. informieren, die wird hoffententlich alles notwendige in die Wege leiten.

            Die Antwort interessiert mich, gern auch per Mail, falls bis dahin der Thread im Archiv sein sollte. :)

            Die Info ist weg und die Seite habe ich auch sicherheitshalber mal gespeichert für den Fall das er die Seite aus dem Netz nimmt.
            Mal sehen wie die Antwort lautet :-).
            TomIRL

          2. Hallo, Thoralf Knuth!

            Die Antwort interessiert mich, gern auch per Mail, falls bis dahin der Thread im Archiv sein sollte. :)

            mich auch. :-)

            freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

            --
            die Schläge, die Du bereitwillig hinnimmst, werden Dir eine größere Hilfe im Leben sein, als die, die Du für ungerechtfertigt ablehnst; denn einestages wirst auch Du die Fürsorge und Hilfe darin erkennen.
            (c)XaraX http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2004/4/77523/#m447546
      2. Hello,

        Hallo,

        Mehr Infos unter: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/39282.html
        Jetzt hab ich kurz gestutzt, aber das Ding wird wohl nicht durchgehen, das ist ja vor der Anmeldung schon genutzt worden. Hoffe ich zumindest. :/

        Ja, aber für Marken gibt es kein Vorbenutzungsrecht, wenn ich richtig informiert bin. Allerdings frage ich mich, wie man estas als seine Bild-Marke anmelden kann, wovon man keine Urherbe, Nutzungs,... -rechte hat.

        Der Typ hat das ja dem Urheber, an den doch wohl nach dem Untergang des letzten rechtmäßigen Nutzers die Rechte zurückgefallen sein werden, geklaut.

        Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        1. Ja, aber für Marken gibt es kein Vorbenutzungsrecht, wenn ich richtig informiert bin. Allerdings frage ich mich, wie man estas als seine Bild-Marke anmelden kann, wovon man keine Urherbe, Nutzungs,... -rechte hat.

          Vorbenutzungsrecht süsses Wort :-)
          Markenschutz entsteht durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat,
          §4 Markengesetz

          Daraus könnte sich ein Rechtsanspruch herleiten lassen.

          Der Typ hat das ja dem Urheber, an den doch wohl nach dem Untergang des letzten rechtmäßigen Nutzers die Rechte zurückgefallen sein werden, geklaut.

          Markengestz versus Urheberrecht?
          Welchen Anspruch hat der Urheber an einem solchen Symbol wo er alle Rechte abgetreten hat?
          Was ist mit den Rechtsnachfolgern?
          Ja wahrlich interessante Fragen.
          Das DPMA prüft nur ob der Name oder das Zeichen eintragungsfähig sind. Und die Eintragungsfähigkeit streitet wohl keiner ab.
          Nur ob der Eintragende auch tatsächlich der Eigentümer ist, das prüft das DPMA nicht, das ist immer zivilrechtlich zu klären.
          In diesem Fall müßte das BMI Klage einreichen, weil die Bunderepublik Deutschland rechtmässiger Nachfolger der DDR wäre. Auf jeden fall eine rechtlich interessant Kombination.
          Mal gucken was passiert.

          ToMIRL

          1. Hallo, TomIRL!

            Ich werde das DDR-Staatswappen auch weiterhin im Geschäftsverkehr verwenden. Das ist nämlich auf meinen Zeugnissen drauf. :-P
            Und meine alte FDJ-Bluse lass ich auch nicht von ihm lizensieren. War meins, ist meins, bleibt meins, so!
            Soll er mich doch verklagen! *gg*

            freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

            --
            die Schläge, die Du bereitwillig hinnimmst, werden Dir eine größere Hilfe im Leben sein, als die, die Du für ungerechtfertigt ablehnst; denn einestages wirst auch Du die Fürsorge und Hilfe darin erkennen.
            (c)XaraX http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2004/4/77523/#m447546
            1. Hallo Raik.

              Und meine alte FDJ-Bluse lass ich auch nicht von ihm lizensieren. War meins, ist meins, bleibt meins, so!

              Gott sei Dank ist dort ein anderes Emblem drauf:

              <img src="http://www.siechfreds-welt.de/selftest/fdj.jpg" border="0" alt="">

              Freundschaft!
              Siechfred

              1. Hallo, Siechfred!

                Und meine alte FDJ-Bluse lass ich auch nicht von ihm lizensieren. War meins, ist meins, bleibt meins, so!
                Gott sei Dank ist dort ein anderes Emblem drauf:
                <img src="http://www.siechfreds-welt.de/selftest/fdj.jpg" border="0" alt="">

                naja, was ist an seinem anders?
                <img src="http://www.lizenzforum.de/markenlogos/fdj.gif" border="0" alt="">

                GOOGLE:
                 ungefähr 2,560,000 Seiten auf Deutsch für "DDR"

                Da kann er ja viel abmahnen ...
                oder ne super bauchlandung hinlegen, wenn sich die leute wehren.

                freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

                --
                die Schläge, die Du bereitwillig hinnimmst, werden Dir eine größere Hilfe im Leben sein, als die, die Du für ungerechtfertigt ablehnst; denn einestages wirst auch Du die Fürsorge und Hilfe darin erkennen.
                (c)XaraX http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2004/4/77523/#m447546
                1. Hello,

                  GOOGLE:
                   ungefähr 2,560,000 Seiten auf Deutsch für "DDR"

                  Da kann er ja viel abmahnen ...
                  oder ne super bauchlandung hinlegen, wenn sich die leute wehren.

                  Das Thema hatten wir doch neulich erst mit dem Patent für die Abkürzungen von Städtenamen (KFZ-Kennzeichen) in Domainnamen.

                  Mich würde nun nochmal interessieren, wie Thoralf das meinte mit "hoffentlich schon vorher benutzt"

                  Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

                  Tom

                  --
                  Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                  1. Hallo,

                    Mich würde nun nochmal interessieren, wie Thoralf das meinte mit "hoffentlich schon vorher benutzt"

                    Benutzt im Sinne von §4 Nr. 2 MarkenG (http://transpatent.com/gesetze/demgt2.html#4), was aber eben, wie hier schon mehrmal angesprochen, nicht so einfach ist. Allerdings halte ich die Bildmarke als solche schon nicht für schutzfähig, eben wegen des historischen Charakters. Aber ob es sowas schon gegeben hat, weiss ich nicht. Wenn, dann muss das ja was aus dem Dritten Reich oder davor gewesen sein. Zumal die Frage eben bleibt, wie die Rechtsnachfolge durch die BR Deutschland einzustufen ist. Gibt aber bestimmt irgendwo eine Dissertation dazu. Deswegen bin ich ja so gespannt auf die Antwort vom Senat. ;)
                    Insbesondere das Urteil des BPatG lässt eine klare Richtung erkennen, samt zugehöriger Watschn für das DPMA. ;)

                    Aprilgrüße, Thoralf

                    --
                    Sic Luceat Lux!
                    1. Hallo,

                      Mich würde nun nochmal interessieren, wie Thoralf das meinte mit "hoffentlich schon vorher benutzt"
                      halte ich die Bildmarke als solche schon nicht für schutzfähig, eben wegen des historischen Charakters.

                      Also wieso wegen des historischen Charakters?
                      Besitzt Historie in diesem Zusammenhang Relevanz? Und ja auf welchem Rechtsgrundsatz sollte sich das beziehen?

                      Ich würde eine Eintragung § 3 /2 Nr.3 verneinen, weil auf Waren auschliesslich diese Zeichen aufgebracht werden um der Ware eine Wert zu geben. Eine andere Funktion können diese Zeichen nicht haben.

                      http://www.markengesetz.de/markeng1und2.htm#p3

                      Rechtsnachfolge durch die BR Deutschland einzustufen ist. Gibt aber bestimmt irgendwo eine Dissertation dazu. Deswegen bin ich ja so gespannt auf die Antwort vom Senat. ;)

                      Insbesondere das Urteil des BPatG lässt eine klare Richtung erkennen, samt zugehöriger Watschn für das DPMA. ;)

                      Welches Urteil?
                      Habe ich etwas übersehen?

                      Aprilgrüße, Thoralf

                      Könnte tatsächlich ein Aprilscherz sein, aber nein ich habe die Eintragung überprüft, Sie ist tatsächlich vorhanden.
                      Viele Grüße aus Berlin TomIRL

          2. Hello,

            Vorbenutzungsrecht süsses Wort :-)

            Ja, durch die reine Verwendung erlangst Du keien Priorität

            Markenschutz entsteht durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat,
            §4 Markengesetz

            Das ist allerdings ein interessanter Gedanke. Allerdings erlangt man "Verkehrsgeltung" auch nicht einfach durch simple Benutzung. Da muss dann schon etwas Werbpower dahintergesetzt werden.

            Daraus könnte sich ein Rechtsanspruch herleiten lassen.

            Der Typ hat das ja dem Urheber, an den doch wohl nach dem Untergang des letzten rechtmäßigen Nutzers die Rechte zurückgefallen sein werden, geklaut.

            Markengestz versus Urheberrecht?

            Na klar, nur weil ich einen Führerschein habe, darf ich mir doch auch noch lange nicht einfach Dein Auto wegholen, oder?

            Welchen Anspruch hat der Urheber an einem solchen Symbol wo er alle Rechte abgetreten hat?

            Er hat bestenfalls die Nutzungsrechte usw. abgetreten, aber nicht das Urheberrecht.

            Was ist mit den Rechtsnachfolgern?

            Wenn ich nicht irre, haben die bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers noch die verwertungsrechte. Oder gilt das nur bei Musikstücken? Ich denke, dass das für alle Werke gilt, oder?

            Das DPMA prüft nur ob der Name oder das Zeichen eintragungsfähig sind. Und die Eintragungsfähigkeit streitet wohl keiner ab.
            Nur ob der Eintragende auch tatsächlich der Eigentümer ist, das prüft das DPMA nicht, das ist immer zivilrechtlich zu klären.
            In diesem Fall müßte das BMI Klage einreichen, weil die Bunderepublik Deutschland rechtmässiger Nachfolger der DDR wäre. Auf jeden fall eine rechtlich interessant Kombination.

            Mal gucken was passiert.

            Da wird dem armen Schwein bestimmt irgend ein Großkopferter das Recht streitig machen und der kleine Willi ghet dann daran zugrunde.

            Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      3. Hello,

        Mehr Infos unter: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/39282.html
        Jetzt hab ich kurz gestutzt, aber das Ding wird wohl nicht durchgehen, das ist ja vor der Anmeldung schon genutzt worden. Hoffe ich zumindest. :/

        Es ist ja aber kein "normales Patent" sondern eine Bildmarke. Ich denke, da gibt es kein Vorbenutzungsrecht und auch keine Vorveröffentlichungsregelung?

        Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    2. Hallo, AndreD!

      Mehr Infos unter: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/39282.html

      und hier: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/39306.html :-(

      freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

      --
      die Schläge, die Du bereitwillig hinnimmst, werden Dir eine größere Hilfe im Leben sein, als die, die Du für ungerechtfertigt ablehnst; denn einestages wirst auch Du die Fürsorge und Hilfe darin erkennen.
      (c)XaraX http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2004/4/77523/#m447546
  2. Hai

    Was hat es damit auf sich mit dem Verkauf und der Markeneintragung? Hat da jemand zufällig oder absichtlich ein paar Links für mich?

    Tja, frueher wollten wir Klamotten mit diesen $#%-Logos nicht tragen und heute kostet es richtig Geld: http://www.lizenzforum.de.

    Bai