TomIRL: Staatswappen der DDR

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Hallo,

Mich würde nun nochmal interessieren, wie Thoralf das meinte mit "hoffentlich schon vorher benutzt"
halte ich die Bildmarke als solche schon nicht für schutzfähig, eben wegen des historischen Charakters.

Also wieso wegen des historischen Charakters?
Besitzt Historie in diesem Zusammenhang Relevanz? Und ja auf welchem Rechtsgrundsatz sollte sich das beziehen?

Ich würde eine Eintragung § 3 /2 Nr.3 verneinen, weil auf Waren auschliesslich diese Zeichen aufgebracht werden um der Ware eine Wert zu geben. Eine andere Funktion können diese Zeichen nicht haben.

http://www.markengesetz.de/markeng1und2.htm#p3

Rechtsnachfolge durch die BR Deutschland einzustufen ist. Gibt aber bestimmt irgendwo eine Dissertation dazu. Deswegen bin ich ja so gespannt auf die Antwort vom Senat. ;)

Insbesondere das Urteil des BPatG lässt eine klare Richtung erkennen, samt zugehöriger Watschn für das DPMA. ;)

Welches Urteil?
Habe ich etwas übersehen?

Aprilgrüße, Thoralf

Könnte tatsächlich ein Aprilscherz sein, aber nein ich habe die Eintragung überprüft, Sie ist tatsächlich vorhanden.
Viele Grüße aus Berlin TomIRL