Ja, aber für Marken gibt es kein Vorbenutzungsrecht, wenn ich richtig informiert bin. Allerdings frage ich mich, wie man estas als seine Bild-Marke anmelden kann, wovon man keine Urherbe, Nutzungs,... -rechte hat.
Vorbenutzungsrecht süsses Wort :-)
Markenschutz entsteht durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat,
§4 Markengesetz
Daraus könnte sich ein Rechtsanspruch herleiten lassen.
Der Typ hat das ja dem Urheber, an den doch wohl nach dem Untergang des letzten rechtmäßigen Nutzers die Rechte zurückgefallen sein werden, geklaut.
Markengestz versus Urheberrecht?
Welchen Anspruch hat der Urheber an einem solchen Symbol wo er alle Rechte abgetreten hat?
Was ist mit den Rechtsnachfolgern?
Ja wahrlich interessante Fragen.
Das DPMA prüft nur ob der Name oder das Zeichen eintragungsfähig sind. Und die Eintragungsfähigkeit streitet wohl keiner ab.
Nur ob der Eintragende auch tatsächlich der Eigentümer ist, das prüft das DPMA nicht, das ist immer zivilrechtlich zu klären.
In diesem Fall müßte das BMI Klage einreichen, weil die Bunderepublik Deutschland rechtmässiger Nachfolger der DDR wäre. Auf jeden fall eine rechtlich interessant Kombination.
Mal gucken was passiert.
ToMIRL