Hallo,
»»aber Dummheit ist nicht strafbar.
Nein, aber sie schützt keines Wegs vor Strafe.
Unfug!
Na wenn du das sagst, werden sich die Gerichte schon daran halten.
Müssen sie.
StGB § 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
§ 17: Nach Maßgabe des Entscheidungssatzes mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.12.1975, 1976 I 48 - 1 BvL 24/75 -