Dabei interessiert afaik auch die Frage, welcher Schaden durch ihn entstanden ist und bewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden kann?
Im Zivilrecht gehts dann ganz banal um Willenserklärung wirksam unwirksam, AGB wirksam unwirksam etc.. Ein Schaden muss da nicht nachgewiesen werden, der Anbieter hätte Beispielweise ein Recht auf Bezahlung einer Leistung sofern diese oordnungsgemäß erbracht wurde.
Aber so weit ins Detail wollte ich ganz bewusst nicht gehen, man kann aus einer solchen Fallbetrachtung auch ein Klausur für einen Juristen draus bauen.
Schön umfassend!
TTomIRL