Hi,
Ich möchte, damit man das auch besser erkennt dazu die Fotos von Prominenten verwenden.
Das ist gut, denn Prominente (genauer: Personen der Zeitgeschichte)müssen hinnehmen, daß Bilder von ihnen veröffentlicht werden. Beim "Otto Normalverbraucher" wiegt das Persönlichkeitsrecht stärker.
Die Bilder werden zwar auf der Website veröffentlicht aber weder verkauft noch irgendwo anders eingebunden.
Das ist aus Sicht des Urheberrechts egal. Das unterscheidet nur zw. privat und öffentlich, nicht zw. kostenlos und Gewinnerzielungsabsicht (private Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist i.d.R. (kostenlos) erlaubt, öffentliche Nutzung hingegen nicht).
Frage ist nun, darf ich diese Fotos verwenden oder mache ich mich strafbar?
Wenn Du die Fotos nicht selbst gemacht hast und der Fotograf sie auch nicht für die allgemeine Nutzung freigegeben hat, verstößt Du gegen das UrhG - mit ggf. entsprechenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.
Ist es ein Unterschied, wenn ich als Privatperson so einen Wettbewerb starte oder irgendein Magazin sein Titelblatt so verziert?
Nein. Das Magazin zahlt ja für die Nutzung, Du ja wohl auch. :)
Infos kannst Du einholen bei der (IIRC) VG Bild/Kunst. Kannst ja mal in Wikipedia nach "Verwertungsgesellschaft" suchen oder googeln ...
Machen sich alle Leute strafbar, die jemals einen Promi mit kleinen graphischen Spielereien verändert haben oder fällt das in die Kategorie Karikatur/Persiflage?
Letzteres.
Gruß, Cybaer
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