Cybaer: Bilder von Prominenten retouchieren

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Hi,

prominent UND einverstanden oder prominent ODER einverstanden? Bei

Prominent ODER einverstanden.

Muss er sich nun die Genehmigung einholen oder reicht es aus, dass es selbstgeschossen ist

"Prominenz" ist nur ein laienhafter Hilfsausdruck. Im Gesetz steht (IIRC) etwas von "Person der Zeitgeschichte". Ob das dieser Kabarettist ist, wage ich mal zu bezweifeln. ;)

Der Bundeskanzler wäre es auf jeden Fall.

Der Rest ist Auslegungssache ... =:-)

Ich kenne diesen Künstler nicht und kann nichts über seinen Status als Prominenter sagen.

Aber er steht in der Öffentlichkeit (öffentliche Auftritte), und dort wird vermutlich auch das Bild entstanden sein (hoffentlich nicht ggf. unerlaubterweise während der Veranstaltung ;->).

Die Rechtssprechung ist, soweit ich das verfolgt habe, z.Zt. so:

Wurde die in der Öffentlichkeit stehende Person anläßlich einer offiziellen Veranstaltung fotografiert, dann ist die Verbreitung des Bildes legal (Prinzessin Caroline auf der Aids-Gala - inwieweit die eine "Person der Zeitgeschchte" ist, wird übrigens häufiger mal gestritten: Caroline von Monaco ./. Yellow Press).

Wurde dieselbe Person im privaten Bereich fotografiert (z.B. morgens beim Brötchen holen), dann ist die Verbreitung illegal (es sei denn, es ist eine Person der Zeitgeschichte und die Öffentlichkeit hat ein "berechtigtes Interesse" an der Veröffentlichung - z.B. weil der Bundeskanzler beim Bäcker auch immer Guido Westerwelle trifft und mit ihm quatscht ;-)).

Wurde eine Privatperson in der Öffentlichkeit (erkennbar und außerhalb einer Masse/nicht in einer Übersicht) fotografiert, so ist die Verbreitung illegal (und schon mit der Erstellung handelt man sich u.U. Probleme ein). Er muß vorher zustimmen (dies darf auch "konkludent" erfolgen, d.h., wenn Du auf jemanden mit der Fernsehkamera zurennst mit "ARD" drauf und hälst ihm das Mikro vor die Nase, du fragst ihn was und er antwortet bereitwillig, dann muß er davon ausgehen, daß das eventuell auch gesendet wird - er sollte dann ansonsten widersprechen).

Nach der jüngsten Änderung des Sexualstrafrechts, ist es natürlich auch explizit verboten (vorher nur indirekt), andere Menschen in einem "geschützten Bereich" (z.B. eigene Wohnung, Sauna, ...) zu fotografieren. Alleine der Versuch ist strafbar.

Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir machst :-)

Aber gerne (schluck, ich muß noch programmieren ... =;-)).

Gruß, Cybaer

--
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