wahsaga: eBay: Rückgabe bei "Privat"-Verkäufer (mit 5867 Bewertungen)

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hi,

Natürlich solltest Du ihm nicht drohen, denn das ist dann Nötigung.
Statt dessen solltest Du in beim Finanzamt anzeigen und ihm per Einschreiben mitteilen, dass Du seinen Status als Privatverkäufer anzweifelst und darum auf Deinem Rückgaberecht bestehst.

aber das kann man doch auch schön in umgekehrter reihenfolge machen, nicht wahr?

erst mal per einschreiben die forderung zukommen lassen, nebst dem hinweis, dass es deine absicht ist, ihn in zwei wochen beim finanzamt anzuzeigen (vorher kommst du halt einfach nicht dazu, der weihnachtsstress, etc.)

ob du deine absicht dann nachher evtl. wieder vergisst, darüber bist du doch wohl kaum jemandem rechenschaft schuldig ...

gruß,
wahsaga

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Rest in peace, Dimebag!
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"Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."