Moin!
Sehr viele Anbieter bei eBay stellen sich als private Anbieter dar und schließen die Rücknahme aus. Aktuell beobachte ich eine Auktion eines "Privat"-Anbieters über eine DVD-Box. Dieser Anbieter hat derzeit 5867 Bewertungen und ist Mitglied seit 14.12.01, d.h. er hat pro Tag etwa 5-6 Auktionen durchgezogen. Momentan hat er 72 aktuelle Angebote, hauptsächlich DVDs. Das kann doch kein Privatverkäufer sein!
Hängt davon ab, was er so versteigert. Allerdings ist es in der Tat unwahrscheinlich, dass so einer noch als privater Anbieter durchgeht. Vielmehr ist ein Gewerbebetrieb anzunehmen, denn wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, der handelt gewerblich.
Und für Gewerbebetreiber gelten eben die schärferen Regelungen des Fernabsatzgesetzes hinsichtlich Rückgabemöglichkeit.
Wenn die DVD-Box nicht in Ordnung sein sollte, inwiefern habe ich dann - entgegen des Rückgabe-Ausschlusses des Verkäufers - die Möglichkeit bzw. das Recht, die Lieferung zurückzuschicken?
Auch private oder "private" Verkäufer haben durchaus ein Interesse daran, ihre Kunden zufriedenzustellen.
Wenn der fragliche Anbieter sich aber stur stellt, dann bleibt dir im Zweifel nur die Durchsetzung deiner Ansprüche vor Gericht. Also Klage einreichen, viel Energie reinstecken und abwarten, was dabei rauskommt. Beweissicherung (in Form eines Ausdrucks der letzten gelaufenen bzw. bewerteten Auktionen dieses Anbieters) solltest du dann aber prophylaktisch schon mal betreiben, spätestens, wenn du den Zuschlag erhalten hast, denn Bewertungsprofile lassen sich den neugierigen Augen auch wieder entziehen - und dann ist es schwierig mit deinen Recherchemöglichkeiten.
Gibt es da rechtliche Grundlagen, auf die ich mich beziehen könnte? Oder könnte ich im Zweifelsfall dem Anbieter nur damit drohen, ihn beim Finanzamt anzuzeigen (wenn die ihn nicht sowieso schon auf dem Kieker haben, die Jungs sollen ja angeblich ziemlich viel bei eBay unterwegs sein um schwarze Scahfe zu finden), wenn er die Box nicht zurücknimmt?
Das mit dem Drohen ist so eine Sache. Böse Geister texten das um in eine Erpressung - was es ja irgendwie auch ist, weil du mit dem Drohen eines empfindlichen Übels ein Wohlverhalten zu deinen Gunsten erzwingen willst. Denn solange kein Gericht festgestellt hat, dass du bei dem gewerblichen Anbieter ein Rückgaberecht hast, gilt erst einmal das, was in der Auktion beschrieben ist: Privatanbieter, keine Rückgabe.
- Sven Rautenberg