TomIRL: eBay: Rückgabe bei "Privat"-Verkäufer (mit 5867 Bewertungen)

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Mir erscheint es eher so, dass Du Dir die Box mal kommen lassen willst, und wenn Sie Dir nicht gefällt geht das Teil eben zurück.
Und das halte ich ehrlich gesagt für verwerflich.
Wenn nicht sogar Betrug.
Mal langsam, so was würde ich nicht vorschnell behaupten. "Betrug" ist immerhin eine Straftat!
Angesehen davon, was soll an dem Wunsch, Ware bei Nichtgefallen zurückzuschicken, verwerflich sein. Fast alle nennenswerten großen Versandhäuser und viele Geschäfte werden sogar damit!

Vertrag besteht aus Angebot und Annahme.
Wenn also ein Angebot in diesem Fall die DVD Box mit den und den Merkmalen angeboten wird und eine Rücksendung ausgeschlossen wird, dann  wird das Vertragsbestandteil.
Wenn O Brien das Angebot annimmt, dann kommt der Vertrag mit den Angaben des Anbieters zu Stande, also ohne Rücksendung.
Wenn er aber eine Gegenstand bietet, und nicht bereit ist die Vertragsbedingungen einzuhalten, versucht er den Anbieter zu schädigen.
Wenn er dies nun noch mit Vorsatz tut, dann kann man schon von Betrügerischer Absicht ausgehen.
Ob der Anbieter dies nun wieder nachweisen kann steht auf einem anderen Blatt.

Außerdem: Warum fragt er nicht den Anbieter, ob er evt. sein Angebot ändert, wenn ihm die Bedingungen nicht passen?

Die Frage hab ich mir auch schon gestellt.
Vielleicht handelt es sich ja um einen Tipfehler? :-)
TomIRL